Das wird den Altparteien ganz und gar nicht schmecken. Die AfD kämpft in der Bundeshauptstadt erneut dafür, dass die Vornamen von Messerangreifern und anderen Gewalttätern öffentlich gemacht werden. Wie der rbb und der Tagesspiegel zähneknirschend berichteten, zieht die AfD dafür sogar vor den Verfassungsgerichtshof.
AfD will das Offensichtliche beweisen
Der AfD-Rechtspolitiker Marc Vallendar hat eine entsprechende Organklage eingereicht. Dazu erklärte Vallendar gegenüber dem rbb: “Der Senat weigert sich, dem Urteil des höchsten Berliner Gerichts Folge zu leisten.” Damit untergräbt der Senat laut Vallendar mit voller Absicht den deutschen Rechtsstaat und agiert zudem mit Absicht rechtswidrig. Besagter schwarz-rote Senat hatte zuletzt erklärt, Vornamen nicht nennen zu wollen, weil angeblich ein “erhebliches Missbrauchsrisiko” bestehe.
Statistiken durch Staatsbürgerschaft verwässert
Es wird von Seiten des Senats befürchtet, dass jemand versuchen könnte, den offensichtlichen Zusammenhang zwischen ethnischer Zugehörigkeit und der Häufigkeit bestimmter Straftaten herzustellen. Belege für diesen Zusammenhang finden sich beispielsweise hier und hier. Aus diesem Grund dürfte die AfD auch die Anfrage gestellt haben, denn der Zusammenhang ist offenkundig und wird durch zahlreiche Zahlen belegt. Zahlen, die eine deutliche Sprache sprechen, obwohl sie oftmals ohnehin schon geschönt werden, weil die Polizeistatistik zwar nach deutscher und ausländischer Staatsangehörigkeit unterscheidet, jedoch nicht nach einem Migrationshintergrund bei deutschen Tatverdächtigen. Über die Vornamen will die AfD also Rückschlüsse darauf ziehen, wie viele der vermeintlich “deutschen” Täter wirklich ethnische Deutsche sind.