Julian Hessenthaler (45), der auch als „Ibiza-Detektiv“ bezeichnet wird, blitzte gestern, Donnerstag, beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ab. In Straßburg hatte der gebürtige Wiener gegen seine Verurteilung protestiert.
Wie die Berliner Zeitung taz zuerst berichtete, befand der EGMR, es gebe „keine Hinweise einer politischen Motivation in der Strafverfolgung“. Seine Verurteilung beruhe auf Straftaten, die völlig unabhängig von der Ibiza-Affäre seien. Die österreichischen Gerichte hätten ihre Entscheidung ausreichend begründet und seine Einwände angemessen behandelt, so der EGMR.
Handel mit mehr als einem Kilo Kokain
Hessenthaler wurde im Dezember 2020 in Berlin verhaftet und vier Monate später nach Österreich überstellt, wo ihm der Prozess gemacht wurde. Nicht aber wegen der heimlichen Video-Aufnahmen in Spanien, wo er den damaligen FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache Jahre vor seiner Vize-Kanzlerschaft filmte, sondern weil ihm der Handel von mehr als einem Kilo Kokain sowie Urkundenfälschung vorgeworfen wurde.
Dreieinhalb Jahre Haft
Der „Ibiza-Detektiv“ wurde deshalb 2022 zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. In den Augen von Hessenthaler war dieses Urteil, das auch vom Obersten Gerichtshof bestätigt wurde, politisch motiviert, weshalb er den Gang zum EGMR wählte – und nun abblitzte. Seine Strafe hat Hessenthaler bereits abgesessen, seit April 2023 ist er wieder frei.
Job an der Universität
Die Öffentlichkeit wurde überrascht, als Julian Hessenthaler im Mai 2024 plötzlich als Mitarbeiter an der Universität für Angewandte Kunst auftauchte. Unzensuriert fragte sich damals: „Wurde Ibiza-Video-Hersteller vom Staat mit einem Job belohnt?“ In der Kronen Zeitung war zu lesen: „Heute engagiert er sich an der Uni für Angewandte Kunst – im Bereich Infobeschaffung, Fake News etc.. Er ist insolvent und stottert seine Schulden ab“.
Vorstrafe kein Hindernis
In einer parlamentarischen Anfrage an den damaligen ÖVP-Bildungsminister Martin Polaschek brachte FPÖ-Wissenschaftssprecher Martin Graf seine Verwunderung zum Ausdruck, dass die Vorstrafe von Hessenthaler wegen Drogenhandels offenbar kein Hindernis für seine Tätigkeit an der Universität gewesen sei.