Nikolaus Schott, RTV

RTV-Chefredakteur Nicolas Schott mit dem Stein des Anstoßes – einer Bildkomposition mit Bohrn Mena zwischen Laptop und Justizia-Statue.

11. September 2025 / 18:07 Uhr

„Angriff auf Pressefreiheit“: Sebastian Bohrn Mena klagt RTV auf 86.000 Euro

Klagen und damit Geld verdienen – ist das ein neuer Geschäftszweig? Womit die Ehefrau des früheren ÖVP-Kanzlers Karl Nehammer angefangen hat, nämlich Nutzer in sozialen Medien zu klagen, führt nun anscheinend Sebastian Bohrn Mena weiter.

Klage gegen Privatfernsehen und alternatives Medium

Der Polit-Kommentator auf Oe24.TV soll schon mehr als 1.000 Nutzern einen Brief seines Rechtsanwalts zukommen haben lassen, weil diese ein für ihn nachteiliges Posting geteilt oder “gelikt” hatten. Jetzt geht er einen Schritt weiter: Bohrn Mena klagte den Privatsender RTV auf 86.000 Euro und das alternative Medium Info-Direkt auf insgesamt 39.000 Euro.

Bohrn Mena stört visuelle Darstellung

Was hat RTV also verbrochen, dass der politisch “situationselastische” Bohrn Mena – er wirkte schon in unterschiedlichsten Gremien wie den schwarzen ÖAAB und FCG, beim Sozialdemokratischen Wirtschaftsverband, bei den Kinderfreunden und bei der Liste Pilz – auf eine so hohe Summe kommt? In einem Video erklärt RTV-Chefredakteur Nicolas Schott, dass sich die Klage nicht gegen die journalistische Arbeit von RTV richte, sondern gegen die Art und Weise der visuellen Darstellung. Im Anwaltsbrief heißt es unter anderem:

Die Herabwürdigung wird durch die symbolisch aufgeladene Bildkomposition potenziert.

Der Kläger, also Bohrn Mena, würde bewusst zwischen zwei mächtigen Symbolen platziert, dem Laptop und der Statue Justizia. Und weiter heißt es: Im Kontext der Begleittexte, der dem Kläger digitalen Terror bei Paragraphen und einen Klagerausch vorwerfen, entfalte diese Kombination eine verheerende Wirkung – Bild-Text-Schere.

“Flammenwerfer statt Wasserwerfer”

RTV-Chefredakteur Schott wundert sich:

Gerade bei Sebastian Bohrn Mena, der jahrelang in Fellner Live mit übelsten Beschimpfungen und Provokationen aufgefallen ist, man erinnere sich nur an seinen berüchtigten Satz: „Flammenwerfer statt Wasserwerfer gegen friedliche Corona-Demonstranten“, und jetzt: Wer ihn kritisiert, wird verklagt.

Trump mit Hitlergruß

Der Sender RTV brachte zudem Beispiele von Bildkompositionen auf kontrast.at, wo ÖVP-Kanzler Sebastian Kurz auf einem Bild vollgepflastert mit Sponsoren zu sehen ist – darüber der Titel: „Geld gegen Gesetz: Anzeige belastet Kurz schwer – hat er Gesetze für Spenden verkauft?

Als weiteres Beispiel einer Bildkomposition zeigte RTV eine Falter-Ausgabe wo FPÖ-Chef Herbert Kickl als Volkskanzler wie Adolf Hitler bei einer Rede dargestellt wurde. Weiters das Titelbild vom Stern, auf dem US-Präsident Donald Trump eingewickelt in eine US-Flagge und mit Hitler-Gruß zu sehen ist.

Anfgriff auf Presse- und Meinungsfreiheit

Schott stellte daher fest, dass ein solcher Vorstoß wie von Bohrn Mena einen Angriff auf die Presse- und Meinungsfreiheit darstelle. Diese Klage betreffe somit nicht nur RTV, sondern stelle einen Präzedenzfall für die gesamte Medienlandschaft in Österreich dar. Sollte sie Erfolg haben, könnten Karikaturen und Illustrationen in sämtlichen Medien künftig rechtlich angreifbar sein. Dies würde die kreative und kritische Berichterstattung erheblich einschränken.

Hier das ganze Video von RTV zur Bohrn Mena-Klage:

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