Mit seiner Hetzkampagne gegen FPÖ-Obmann Herbert Kickl ist der von Robert Luschnik, heute Klubdirektor der Neos, geführte Verein „Plattform Demokratie“ nun auch vor dem Obersten Gerichtshof krachend gescheitert.
Geschmackloses Video mit Hitler-Vergleich
Ein von Luschnik zu verantwortendes Video hatte Kickl in einer Kampagne direkt in Zusammenhang mit Adolf Hitler gestellt – unter dem Vorwand, den Begriff „Volkskanzler“ zu problematisieren.
Handelsgericht gab Kickl Recht
Kickl wollte sich das nicht gefallen lassen und klagte den Verein. Das Handelsgericht Wien hatte Kickl daraufhin bereits im Jänner 2024 Recht zugesprochen: Dem Verein wurde untersagt, Kickl in einen Zusammenhang mit Hitler zu stellen, zudem musste er 4.000 Euro Schadensersatz plus Zinsen zahlen. Besonders peinlich war wohl, dass das Urteil drei Monate mittels Google-Werbeanzeigen veröffentlicht werden musste.
Auch OLG Wien wies Revision ab
Die Berufung der Gegenseite wurde vom Oberlandesgericht Wien abgewiesen. Nun hat auch der OGH in letzter Instanz die Revision zurückgewiesen – das Urteil ist damit rechtskräftig.
“Volkskanzler” ist kein Nazi-Begriff
Die Richter stellten unmissverständlich klar, dass das Video nichts mit sachlicher Kritik zu tun hatte, sondern gezielt den „verpönten gedanklichen Zusammenhang“ zwischen Kickl und dem Nationalsozialismus herstellt hatte. Der Begriff „Volkskanzler“, so das Gericht, sei historisch viel breiter belegt, auch im demokratischen Kontext (etwa bei Ludwig Erhard oder Bruno Kreisky).
Sieg auf ganzer Linie
Für die FPÖ ein voller Erfolg. Generalsekretär Christian Hafenecker spricht von einem „unglaublichen Versuch der Verunglimpfung“ und kritisierte, dass jemand wie Luschnik trotz dieser „jenseitigen Kampagne“ heute fest im Sattel einer Regierungspartei sitze.
Besagter Luschnik hat eine lange politische Karriere vorzuweisen, so war er bereits Geschäftsführer bei den Grünen und den Neos, bevor er deren Klubdirektor im Parlament wurde.