Es gibt nichts, was es nicht gibt! Nach 33 Jahren kommt die Gemeinde St. Stefan ob Stainz im Bezirk Deutschlandsberg in der Steiermark drauf, dass ein Haus am Reinischkogel auf 1.000 Meter Seehöhe nicht der Bauordnung entsprechen soll.
Also flatterte am 28. Jänner dieses Jahres bei Dr. Helmut Leuker (80) ein Abbruchbescheid des ÖVP-Bürgermeisters Stephan Oswald ins Haus – der Höhepunkt eines mittlerweile zwölf Jahre dauernden Streits, der Leuker nicht nur 33.000 Euro an Gerichts- und Anwaltskosten beschert, sondern vor allem Nerven gekostet hat.
Haus von Eltern erbaut
Gegen den Abbruchbescheid hat Leuker umgehend Beschwerde eingebracht – mit guten Gründen: Der plötzliche Vorwurf (nach 33 Jahren), dass das von seinen Eltern errichtete Gebäude den Abstand von drei Metern zum Nachbargrundstück – ein Freiland auf der Alm! – nicht einhalte, entgegnet der bis heute als Steuerberater tätige Mann mit eindeutigen schriftlichen Unterlagen.
Baubewilligungen beweisen Rechtmäßigkeit
So gibt es Schriftstücke, die beweisen, dass der Altbau mit einer Baubewilligung aus dem Jahr 1968 (damals galt noch die Bauordnung aus der Monarchie) errichtet worden war, der Zubau mit einer Baubewilligung aus dem Jahr 1973. Zudem gibt es ein Dokument, das unzensuriert vorliegt und eine Endkommissionierung im Jahr 1980 ausweist. Der Grenzabstand zum Nachbargrundstück, sagt Leuker, war mit den damaligen Eigentümern im Jahr 1974 vertraglich geregelt worden.
Gemeinde schweigt zu “laufendem Verfahren”
Eigentlich alles klar, könnte man meinen. Doch schon seit zwölf Jahren geht der Akt zwischen erster Instanz (Bauamt der Gemeinde) und dem Landesverwaltungsgericht hin und her. Die Kinder der seinerzeitigen Nachbarn hatten mit einer Beschwerde bei der Gemeinde wegen des angeblich zu geringen Grundstücks-Abstandes das laufende Verfahren im Jahr 2013 losgetreten. Aus dem Büro von ÖVP-Bürgermeister Oswald – konkret von der Bauamtsleitung der 3.671-Einwohner-Gemeinde – heißt es auf unzensuriert-Nachfrage:
Zu Ihrer Presseanfrage vom 08.08.2025, darf ich Ihnen mitteilen, dass es sich bei Ihrer Anfrage bezüglich „Abbruchbescheid Haus Helmut Leuker“ um ein laufendes Verfahren handelt. Die ha Behörde hält sich an die gesetzlichen Vorgaben, insbesondere dem Steiermärkischen Baugesetz und den damit zusammenhängenden Rechtsordnungen.
Entscheidung nicht in Sicht
Eine Entscheidung ist anscheinend nicht in Sicht – oder wird auf den St. Nimmerleinstag verschoben. Was hier bei offensichtlich klarer Rechtslage (Baugenehmigung, Kommissionierung, Vertrag mit den Nachbarn) so lange dauern kann, erschließt sich für den Laien nicht. Für Leuker steht fest, dass er weiter um den Bestand seines Hauses kämpfen möchte. Sein Kommentar:
Jetzt ist eine Stufe erreicht, wo ich mich frage, was kann noch passieren?
Leukers Kinder, die in der Schweiz leben, sind über den Fall voll informiert. Sie würden als Erben den kuriosen Streit um den Abstand von drei Metern zum Nachbargrundstück weiterführen, versichert ihr Vater.