Gerichts-Hammer, Verfassungschutz

In Deutschland entscheiden nicht die Bürger, wen sie wählen wollen oder dürfen, sondern “Wahlausschüsse” und Gerichte.

19. August 2025 / 13:17 Uhr

Wahlausschluss: Eilantrag von AfD-Bürgermeisterkandidat Paul abgelehnt

Die Bürgermeisterwahl in Ludwigshafen (Rheinland-Pfalz) wird am 21. September nun wahrscheinlich ohne den AfD-Kandidaten Joachim Paul stattfinden. Sein Eilantrag, nach seinem dubiosen Wahlausschluss doch noch teilnehmen zu dürfen, ist gestern, Montag, vom Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße abgelehnt worden. Paul hätte gute Chancen, zumindest den ersten Wahlgang für sich zu entscheiden.

Bürgerwille wird ausgehebelt

Wie leicht es offensichtlich in Deutschland geht, einem unbescholtenen Bürger das passive Wahlrecht zu entziehen, zeigt der Wahlausschluss des AfD-Kandidaten zur Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen. Man braucht nur ein bestelltes „Gutachten“ des weisungsgebundenen Verfassungsschutzes und ein Gericht, das einen Eilantrag ablehnt, weil er nach dessen Meinung nicht zulässig sei, und schon ist man einen unangenehmen Konkurrenten los.

Eilantrag einfach für “unzulässig” erklärt

In einer Pressemitteilung des Gerichts heißt es:

Das Verwaltungsgericht hat den Eilantrag mit Beschluss vom 18. August 2025 abgelehnt: Dieser sei unzulässig. Der Antragsteller sei auf das nachträgliche Wahlprüfungsverfahren zu verweisen, welches eine vorläufige Zulassung als Wahlbewerber in dem hier vorliegenden Falle ausschließe. 

Die Verfolgung der subjektiven Rechte Einzelner müsse gegenüber der Notwendigkeit zurücktreten, die Stimmen einer Vielzahl von Bürgern in einer einheitlichen, wirksamen Wahlentscheidung zusammenzufassen, heißt es im Juristendeutsch dann weiter. Nach Meinung des Gerichts seien „keine Umstände dafür glaubhaft gemacht worden und auch sonst nicht erkennbar, dass der Ausschluss des Antragstellers von der Wahl zum Oberbürgermeister an einem offensichtlichen Fehler leide und die Zurückweisung des Wahlvorschlages offensichtlich rechtswidrig wäre“. Das Gericht könne so kurz vor der Wahl im Übrigen auch nicht überblicken, wie seine Anordnung von den zuständigen Wahlorganen technisch noch umgesetzt werden könne, sodass durch das Eingreifen der Gerichte die zusätzliche Gefahr der Nichteinhaltung von Wahlvorschriften entstehe.

Paul muss nach Ansicht des Verwaltungsgerichtes also bis nach der Wahl am 21. September warten, um dann seinen Wahlausschluss nachträglich anzufechten.

Ein abgekartetes Spiel

Wie Apollo News berichtete, hatte Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck, die gleichzeitig Vorsitzende des Wahlausschusses ist, Pauls Ausschluss nicht nur initiiert, sondern auch selbst beim Verfassungsschutz nach Material gefragt und „Hinweise“ zu vermeintlichen Zweifeln an der Verfassungstreue Pauls übermittelt. Auftragsgemäß lieferte der Verfassungsschutz ein von ihr bestelltes „Gutachten“ mit hanebüchenen Vorwürfen und Verdächtigungen. Genug für den Wahlausschuss der Stadt, an der „Verfassungstreue“ des AfD-Kandidaten Zweifel geltend zu machen und ihn von der Wahl auszuschließen.

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