Der bekannte Plagiatsjäger Stefan Weber will weiter gegen das Treiben der von der SPD gerne als Verfassungsrichterin gesehenen Frauke Brosius-Gersdorf ermitteln. Zusammen mit seinem Anwalt hat der Österreicher die von Brosius-Gersdorf und Hubertus Gersdorf geforderte Unterlassungserklärung zurückgewiesen.
David gegen Goliath
Denn an seiner Einschätzung, dass Teile der Dissertation von Brosius-Gersdorf von ihrem Ehemann verfasst worden sind, hält der Plagiatsjäger fest. Grundlage sei ein Gutachten, in dem Weber mit seinem Team zahlreiche identische oder auffallend ähnliche Formulierungen sowie gleiche Zitierfehler zwischen der Arbeit der Juristin und Schriften ihres Mannes festgestellt habe. In dem Streit, über den unter anderem die Berliner Zeitung berichtet, sieht sich Weber mittlerweile in einer “David-gegen-Goliath”-Situation. “Ich trete hier als Einzelselbständiger gegen eine mit Steuergeld alimentierte Universitätsprofessorin an, die eine ehemals bedeutende politische Partei Deutschlands im Rücken hat”, schrieb er am gestrigen Mittwoch auf seinem Blog.
Wissenschaftliche Meinungsäußerung
Die Gersdorfs werfen Weber unzulässige Verdachtsberichterstattung und fehlende Anhörung vor. Webers Anwalt verweist dagegen auf das sogenannte Gutachtenprivileg und darauf, dass es sich um eine wissenschaftliche Meinungsäußerung handelt. Selbst wenn man von einer Verdachtsäußerung ausgehe, seien die journalistischen Sorgfaltspflichten erfüllt. Eine zusätzliche Anhörung hält Weber für entbehrlich, da die Bild-Zeitung die Betroffenen bereits vorab mit den Vorwürfen konfrontiert und deren Stellungnahme vollständig veröffentlicht habe.
Fakten kann man nicht abmahnen
Diese ist inzwischen auch auf Webers Blog einsehbar. Webers Rechtsanwalt René Rosenau erklärte dazu: “Mein Mandant dokumentiert Fakten. Fakten lassen sich nicht abmahnen, und das Gutachten verschwindet nicht, nur weil Frau Brosius-Gersdorf es gern verschwinden sähe.” Angesichts ihres Verhaltens gegenüber einem kritisch nachfragenden Bürger können die Deutschen froh sein, dass Brosius-Gersdorf ihnen als Verfassungsrichterin erspart blieb.