Zwei türkische Tageszeitungen werfen der Türkisch-Islamischen Union, kurz ATIB, unsägliche Dinge vor. ATIB-Funktionäre sollen laut den Blättern Birgün und Sözcü Spendengelder, die bei religiösen Veranstaltungen eingesammelt wurden, für Partys und Escort-Damen zweckentfremdet haben. Es gilt die Unschuldsvermutung.
ATIB steht schon länger wegen möglicher verbotener Auslandsfinanzierung unter Beobachtung des Kultusamtes.
Rücktritte bei ATIB erhärten die Vorwürfe
Zwei türkische Religionsberater sollen laut der türkischen Religionsbehörde Diyanet wegen „Disziplinlosigkeit“ und „Inkompetenz“ in Wien zurückgetreten sein. Diese Rücktritte zeigen, dass an den Vorwürfen der beiden türkischen Zeitungen etwas dran sein könnte. ATIB soll mutmaßlich laut Sözcü die zweckentfremdeten Spendengelder als „Aufenthaltsgenehmigungskosten, Mieten, Ausgaben für Imame“ in ihren Büchern verschleiert haben.
Schock für die türkisch moslemische Gemeinde in Wien
Sollten sich die Vorwürfe der türkischen Tageszeitungen Birgün und Sözcü als wahr erweisen, würde dies das Vertrauen der türkisch moslemische Gemeinde in Österreich und im Ausland in ihre religiösen Institutionen erschüttern. Laut Kronen Zeitung haben die unbestätigten Vorwürfe schon gereicht, dass sich in den sozialen Medien der türkischen Gemeinde Wut und Spott über die „Skandal Imame“ ausbreitet.
Mögliche Blasphemie von der türkischen Religionsbehörde
Gläubige Moslems trifft besonders der Vorwurf an ATIB, Spendengelder für den Haddsch, eine Pilgerreise nach Mekka, für das eigene Vergnügen schamlos ausgenutzt zu haben. Der Haddsch stellt eine der fünf Säulen des Islam dar. Damit ist die Pilgerreise ein zentrales religiöses Ereignis für streng gläubige Moslems. Eine Zweckentfremdung von Spenden für den Haddsch könnte von religiösen Moslems als Blasphemie gedeutet werden. Aufgrund von Blasphemie haben IS-Attentäter 2015 in Paris ein Massaker in den Redaktionsräumen des Satiremagazins Charlie Hebdo verübt. Im Iran und Pakistan steht Blasphemie noch heute unter Todesstrafe.