Nach monatelangen Ermittlungen gegen drei Nationalratsabgeordnete der FPÖ musste die Wiener Staatsanwaltschaft Wien eingestehen, dass sich kein Straftatbestand nachweisen lässt. Wieder einmal hat sich ein vermeintlicher “Skandal” in Luft aufgelöst. Doch derartige Skandalisierungsversuche samt folgender Strafermittlungen scheinen mittlerweile System zu haben.
Liederwunsch des Verstorbenen erfüllt
Einen Tag vor den Nationalratswahlen 2024 hatte der Standard anhand einer ihm zugespielten Videoaufnahme den so herbeigesehnten vermeintlichen Skandal „enthüllt”: Hochrangige Parteifunktionäre waren bei einem Begräbnis anwesend, bei dem ein aus dem 19. Jahrhundert stammendes angebliches NS-Lied gesungen wurde, das sich der Verstorbene gewünscht hatte. Freudig wurde die Story von anderen “Qualitätsmedien” aufgenommen. Genutzt hatte es nichts, die FPÖ wurde zur stimmenstärksten Partei gewählt und steht in Umfragen bei bis zu 37 Prozent.
Staatsanwaltschaft leitete Ermittlungen ein
In der Folge wurden die drei Abgeordneten allerdings vom Parlament auf Bitten der Staatsanwaltschaft an die Justiz ausgeliefert und die Behörde begann zu ermitteln, um am Ende zum Schluss zu kommen, dass sich die medial Verdächtigten nichts haben zuschulden kommen lassen.
In einer Pressemittelung gab der FPÖ-Parlamentsklub gestern Donnerstag bekannt, dass von
der Staatsanwaltschaft Wien das Ermittlungsverfahren gegen NAbg. Dr. Martin Graf, NAbg. Mag. Harald Stefan und NAbg. Mag. Norbert Nemeth wegen des Vorwurfs der nationalsozialistischen Wiederbetätigung in Zusammenhang mit einem bei einer Beerdigung am 27. September 2024, an der die drei FPÖ-Politiker teilnahmen, gesungenen Lied gemäß § 190 StPO eingestellt wurde.
Skandalisierung in Luft aufgelöst
Klubdirektor und Nationalratsabgeordnter Norbert Nemeth stellte diesbezüglich fest, dass sich damit der unmittelbar vor der Nationalratswahl unternommene Skandalisierungsversuch gänzlich in Luft aufgelöst habe. Er appelliert an die Medien, im Sinne der Objektivität und Fairness über die Einstellung des Ermittlungsverfahrens in genau demselben Ausmaß zu berichten, wie damals über die Aufhebung der Immunität und die Einleitung dieses Verfahrens.
Pappkrone ist „Verhetzung“
Eine gleichartiger Skandalisierungsversuch gegen FPÖ-Abgeordnete lässt sich aktuell in Tirol beobachten. Wie unzensuriert berichtete, will die Innsbrucker Staatsanwaltschaft gegen FPÖ-Landeschef Markus Abwerzger vorgehen. Der Landtagsabgeordnete wird der „Verhetzung“ verdächtigt, weil er sich in einem Video humoristisch mit einer Burger King-Pappkrone zum „König der Abschiebung“ gekrönt hatte. „Skandal!“, schrien die Vertreter der Systemparteien. Damit wollte er auf ein rassistisches Video aus den USA anspielen, wurde behauptet. Anscheinend Anlass genug, um in Österreich in die Mühlen der Justiz zu gelangen.
Doch dem nicht genug, verlangt die Staatsanwaltschaft jetzt auch noch die Auslieferung des Nationalratsabgeordneten Christofer Ranzmaier, der sich in einer Solidaritätsbekundung mit ebenfalls einer solchen Pappkrone hat ablichten lassen. Ermittelt werden soll wegen “Gutheißung, mit Strafe bedrohter Handlungen sowie der Verhetzung”.