“Wem gehört der Mondsee?” fragte man sich in den sozialen Medien – die Darstellungen der “Qualitätsmedien” gehen auf den Irrtum eines ÖVP-Bürgermeisters zurück.

26. Juli 2025 / 14:19 Uhr

Mondsee-Streit: ÖVP-Bürgermeister irrt sich, Mainstream-Medien recherchieren nicht

Der Mondsee, einer der wenigen großen Seen Österreichs in Privateigentum, steht im Zentrum einer wachsenden regionalen Kontroverse. Die neue Eigentümerin des 14 Quadratkilometer großen Gewässers in der Markgemeinde Mondsee (Bezirk Vöcklabruck), Anna Mathyl, hat überraschend alle bisherigen Nutzungsverträge für Stege, Bojen und Badehütten gekündigt – und damit erhebliche Verunsicherung in der Bevölkerung ausgelöst. Was von dem See nun tatsächlich wem gehört, darüber diskutiert das Netz.

Pächter betroffen – historische Eigentumsfrage

Zahlreiche Pächter, die in den vergangenen Jahren Stege errichteten, Bootsanlagen betreuten oder Badehütten nutzten, sind direkt betroffen. Der Ursprung des Privateigentums reicht weit zurück: Im Jahr 1809 übergab Napoleon das einstige Kloster samt See dem bayerischen Feldmarschall Carl Philipp von Wrede. Im Frühjahr 2024 wechselte das Eigentum an Anna Mathyl, die sich nun auf ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht beruft. „Private oder kommerzielle Nutzungen des Mondsees, für die keine ausdrückliche gesetzliche oder schriftliche Erlaubnis besteht, sind ab jetzt untersagt“, ließ die neue Eigentümerin verlautbaren.

ÖVP-Bürgermeister kennt die Rechtslage nicht

Bürgermeister Josef Wendtner (ÖVP) versuchte, die Bevölkerung zu beruhigen: Die Nutzung der Wasseroberfläche bleibe durch das österreichische Wasserrecht weiterhin erlaubt. Da die Wasseroberfläche dem sogenannten „Gemeingebrauch“ unterliege, könne jeder Einwohner diese nutzen – etwa zum Baden. Viele Medien zitierten den Bürgermeister mit der Aussage, dass die Wasseroberfläche des Sees gänzlich der Gemeinde Mondsee gehöre, während nur der Grund des Sees in Privateigentum stehe.

Debatte über Eigentumsverhältnisse in sozialen Medien

In sozialen Netzwerken, insbesondere auf X, entbrannte eine Diskussion über die tatsächlichen Eigentumsverhältnisse. Der Nutzer „Legalitätsprinzip“ betonte, dass öffentliche Gewässer Allgemeingut seien – eine sogenannte „Wasser-Allmende“ – und nicht im Eigentum des Staates oder der Gemeinden stünden. Auch wenn das Eigentumsrecht vom Bund ausgeübt werde, würde die Wasserfläche dem Allgemeingut zugehören.

Wasserrechtsgesetz sieht Eigentum am gesamten See vor

Das Wasserrechtsgesetz (WRG) legt allerdings fest, dass private Seen den Eigentümern des Seebodens gehören – und damit auch das Wasser darüber. Ein getrenntes Eigentum von Grund und Wasser ist demnach nicht vorgesehen.

Das WRG unterscheidet zudem zwischen „kleinem Gemeingebrauch“ und „großem Gemeingebrauch“: Im Fall von Privatgewässern wie dem Mondsee gilt der „kleine Gemeingebrauch“. Das bedeutet, die Eigentümerin könnte theoretisch sogar das Schwimmen untersagen. Dass dies dennoch nicht möglich ist, liegt nicht an einer vermeintlichen öffentlichen Eigentümerschaft der Wasseroberfläche, sondern an einem sogenannten „Servitut“.

Historische Vereinbarung sichert Nutzung „für immerwährende Zeiten“

Im Dezember 1888 einigte sich der damalige Eigentümer mit der Finanzprokuratur auf einen Vergleich: Schifffahrt, Schwimmen, Baden und sogar die Eisgewinnung wurden dabei „für immerwährende Zeiten“ erlaubt. Im Gegenzug wurde das Eigentumsrecht anerkannt.

Dass Baden und andere Aktivitäten im Mondsee erlaubt sind, hat also nichts mit einer Eigentümerschaft der Marktgemeinde an der Wasseroberfläche zu tun. Vielmehr liegt es an der eingeräumten Dienstbarkeit.

Kritik an Medienberichterstattung

Medien wie Standard, ORF, Kurier, Kleine Zeitung oder Puls24 übernahmen unkritisch die anderslautenden Behauptungen. Eine weitergehende Recherche oder Nachfrage blieb aus – trotz des Anspruchs, sogenannte „Qualitätsmedien“ zu sein. Das irritierte auch den Nutzer “Legalitätsprinzip”:

All das könnte man recherchieren. Man könnte auch einfach mal ins Grundbuch schauen, Aussagen von Politikern gegenchecken. All das tun, was einmal simple journalistische Tugenden waren. Mich hat die Recherche kaum 15 Minuten gekostet. Mir fiel bem Lesen der Artikel sofort auf: Da passt was nicht. Mal ist das Wasser “Allgemeingut” dann Eigentum – so als seien die ArtikelautorInnen selbst etwas verwirrt von der Angelegenheit.

https://twitter.com/art18bvg/status/1948693739527983350

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