Ein 22-jähriger Syrer wurde vom Wiener Landesgericht für Strafsachen zu zehn Jahren Haft wegen Raubs und Vergewaltigung eines britischen Touristen verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Von der Party ins Martyrium
Was für einen 43-jährigen britischen Touristen ein netter Dreitages-Trip nach Wien sein sollte, um sich eine sportliche Veranstaltung anzusehen, endete für ihn in einem unvergesslichen Martyrium. Nach einer Party-Nacht im Prater-Dom wurde der 43-jährige alkoholisierte Brite von einem 22-jährigen Syrer aufgegriffen. Der Syrer nutzte den Moment der Schwäche des Briten nicht nur, um sein Hab und Gut zu rauben, sondern auch um sich an ihm sexuell zu vergehen. Durch die am Opfer hinterlassenen DNA-Spuren des bereits amtsbekannten Täters konnte die Polizei ihn ausfindig machen.
Billige Schutzbehauptung
Der Brite konnte den Verdächtigen trotz verschwommener Erinnerungen durch die Schläge des arbeitslosen Syrers am Kopf, aber auch durch den Alkoholkonsum, identifizieren. Diese fand per Live-Videoschaltung statt. Der Syrer gestand die sexuellen Handlungen ein. Doch rechtfertigte er diese damit, dass sich der Brite mit Beißen hätte wehren können, wenn er damit nicht einverstanden gewesen sei. Der Schöffensenat wies die Behauptung des amtsbekannten Syrers als Schutzbehauptung ab. Zur Vergewaltigung kommt noch die Schwere des Delikts des Raubes hinzu.
Zehn Jahre Haft gerechtfertigt?
Wäre der Syrer nicht bereits amtsbekannt und wäre er nicht schon im März 2025 wegen Raubs zu einer zweijährigen teilbedingten Haftstrafe verurteilt worden, hätte er heute wahrscheinlich mit einem milden Urteil zu rechnen. Meistens enden Delikte wie Vergewaltigung, wenn sie vor Gericht kommen, mit ein bis drei Jahren unbedingter Freiheitsstrafe. Oder werden wie im Fall des zwölfjährigen Opfers aus Favoriten durch „Mangel“ an Beweisen freigesprochen. Dieser Fall verdeutlicht uns, wie hunderte weiterer „Einzelfälle“, dass man nachts in den Straßen Wiens weder als Frau noch als Mann sicher unterwegs ist.