ORF Mikrophone

Während der ORF seinen Managern Traumgagen bezahlt, wird bei der Haushaltsabgabe von behinderten Menschen hart durchgegriffen.

22. Juli 2025 / 16:03 Uhr

Gehörloser muss ORF-Haushaltsabgabe zahlen, weil er 62,75 Euro „zu viel verdient“

Das Staatsfernsehen kennt bei der ORF-Haushaltsabgabe offenbar keinen Pardon. Auch Gehörlose sind dem Zwangsbeitrag unterworfen, wenn sie „zu viel verdienen“.

90 Grad Behinderung

Ein Mann aus Mistelbach klagte gegenüber unzensuriert sein Leid. Er, David S., sei gehörlos. Als Beweis schickte er uns den Behindertenpass, wo der Grad der Behinderung mit 90 Prozent ausgewiesen ist. Normalbürger werden sich dabei denken: Wenn jemand nichts hört, muss er von der ORF-Haushaltsabgabe doch befreit werden! Die ORF-Beitrags Service GmbH (OBS) sieht das allerdings anders.

Netto-Einkommen um 62,75 Euro überschritten

Wie auf der ORF-Seite ersichtlich, haben Gehörlose nur unter folgenden Voraussetzungen einen Befreiungsanspruch: Erstens muss man einen Hörverlust von mindestens 50 Prozent nachweisen. Und zweitens – und das ist das Problem bei David S. – darf das Netto-Einkommen die Grenze von 1.364,12 Euro nicht überschreiben. Das Gehalt von David S. beträgt aber 1.426,87 Euro. Er verdient also exakt um 62,75 Euro zu viel, um vom ORF-Zwangsbeitrag befreit zu werden.

“Ohne Untertitel verstehe ich nichts”

David S. zeigte sich über diese Regelung enttäuscht:

Es gibt sehr wenige Untertitel im ORF – und wenn es keine gibt, verstehe ich nichts.

Behinderte Menschen müssen sich ob dieser Auslegung der ORF-Zwangsgebühr gefrotzelt fühlen, wenn sie auf der anderen Seite die Traumgagen im ORF-Management zur Kenntnis nehmen müssen. Wie berichtet, verdient ein Manager, der den Grünen zuzuordnen ist, mehr als der Bundespräsident. Und er ist nur einer von vielen, die sich über ein fettes Jahreseinkommen freuen dürfen, während man bei behinderten Menschen um jeden Euro streitet.

Unzensuriert hat am 14. Juli eine Stellungnahme von der OBS zu diesem Fall eingefordert, bis dato aber noch keine Antwort erhalten.

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