Die SPD-Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht, Frauke Brosius-Gersdorf, sorgt mit verstörenden Aussagen mal wieder für Empörung. In einem juristischen Kommentar, den sie mitverantwortet, erklärt sie: Polygamie sei mit dem Grundgesetz vereinbar – ebenso Ehen mit Minderjährigen, “je nach Einzelfall”.
Auch Polygamie kann in Ordnung sein
In einem vielzitierten Kommentar zu Artikel 6 des Grundgesetzes vertritt die Juristin die Ansicht, dass die Ehe nicht zwingend auf zwei Personen beschränkt sein müsse. Auch Vielehen könnten die Funktion von „Beistand und Verantwortung“ erfüllen. Auch zu den inzwischen verbotenen Kinderehen äußerte sie sich: Diese seien nur dann verfassungswidrig, wenn ein „strukturelles Ungleichgewicht“ oder „Unfreiwilligkeit“ vorliege.
Für die SPD sind auch diese Entgleisungen kein Problem: Die Bedenken der Union seien „ausgeräumt“, sagte Parteichef und Vizekanzler Lars Klingbeil.