Die Juristin Frauke Brosius-Gersdorf hatte in der ZDF-Sendung “Markus Lanz” ihre umstrittenen Thesen zu Abtreibungen präsentiert und damit für heftige Kritik gesorgt.

21. Juli 2025 / 18:09 Uhr

SPD-Richter-Kandidatin Brosius-Gersdorf: Offen für Polygamie und Kinderehe

Die SPD-Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht, Frauke Brosius-Gersdorf, sorgt mit verstörenden Aussagen mal wieder für Empörung. In einem juristischen Kommentar, den sie mitverantwortet, erklärt sie: Polygamie sei mit dem Grundgesetz vereinbar – ebenso Ehen mit Minderjährigen, “je nach Einzelfall”.

Auch Polygamie kann in Ordnung sein

In einem vielzitierten Kommentar zu Artikel 6 des Grundgesetzes vertritt die Juristin die Ansicht, dass die Ehe nicht zwingend auf zwei Personen beschränkt sein müsse. Auch Vielehen könnten die Funktion von „Beistand und Verantwortung“ erfüllen. Auch zu den inzwischen verbotenen Kinderehen äußerte sie sich: Diese seien nur dann verfassungswidrig, wenn ein „strukturelles Ungleichgewicht“ oder „Unfreiwilligkeit“ vorliege.

Für die SPD sind auch diese Entgleisungen kein Problem: Die Bedenken der Union seien „ausgeräumt“, sagte Parteichef und Vizekanzler Lars Klingbeil.

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