Einmal mehr erfährt die AfD eine andere Behandlung als die restlichen Parteien.

11. Juli 2025 / 08:48 Uhr

AfD-Verbot für Beamte: Selbst CDU übt Kritik an neuer Verwaltungsvorschrift

Die rheinland-pfälzische Landesregierung hat eine neue Verwaltungsvorschrift zur Überprüfung der Verfassungstreue von Beamten eingeführt. Bewerber erklären, keiner vom Verfassungsschutz beobachteten Gruppierung anzugehören. Dazu zählt in Rheinland-Pfalz auch die AfD, die auch als größte deutsche Oppositionspartei bundesweit als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft wird. Selbst aus den Reihen der CDU kommt nun Kritik an der “Ampel”-Landesregierung.

Selbst Entlassung bisheriger Beamten möglich

Konkret sieht die neue Regelung vor, dass Bewerber künftig schriftlich erklären müssen, kein Mitglied einer extremistischen Organisation anzugehören oder in den vergangenen fünf Jahren angehört zu haben. Grundlage für die Prüfung bildet eine vom Landesamt für Verfassungsschutz geführte Liste verfassungsfeindlicher Organisationen. Auch für bereits im Dienst stehende Beamte gelten die neuen Vorgaben. Bei Verdachtsmomenten auf verfassungsfeindliche Aktivitäten sind Disziplinarverfahren möglich, dies kann sogar zur Entfernung aus dem Dienst führen. Für Polizeibeamte gelten laut Innenministerium sogar nochmals verschärfte Anforderungen, darunter eine ausdrückliche Verpflichtung, “das Ansehen der Polizei zu wahren” und sich auch außerhalb des Dienstes “aktiv für die öffentliche Sicherheit einzusetzen”.

AfD sieht sich pauschal unter Verdacht gestellt

Entsprechend scharf fiel die Reaktion der AfD aus. Wie die Junge Freiheit berichtet, sprach der Bundestagsabgeordnete Sebastian Münzenmaier von einer Beweislastumkehr, die nicht mit einem freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat vereinbar sei. Jeder Bewerber mit AfD-Mitgliedschaft müsse künftig mit Ablehnung oder Disziplinarverfahren rechnen – unabhängig von persönlichem Verhalten oder konkreten Verfehlungen. Dies sei ein “Frontalangriff auf politische Vielfalt” und ein Versuch, mit bürokratischen Mitteln eine Oppositionspartei zu schwächen. Dass allein die Listung durch den Verfassungsschutz ausreicht, um Zweifel an der Verfassungstreue anzunehmen, wirft verfassungsrechtliche Diskussionen auf. Schließlich handelt es sich bei der AfD um eine demokratisch gewählte Partei, die in Bundestag, Landtagen und Europaparlament sitzt. Bei der letzten Bundestagswahl erhielt sie bundesweit mehr als 20 Prozent der Stimmen.

Sogar CDU übt Kritik

Bemerkenswert ist, dass diesmal nicht nur Kritik von der betroffenen Partei selbst, sondern auch seitens der anderen Altparteien kommt. Konkret nannte der CDU-Fraktionsvorsitzende im Landtag, Gordon Schnieder, das Vorgehen der Landesregierung “mehr Show als Substanz”. Es sei rechtspolitisch bedenklich, dass eine derart sensible Maßnahme ohne vorherige Abstimmung mit dem Bund oder anderen Ländern umgesetzt werde. Besonders irritiere, dass Innenminister Ebling (SPD) diese Kooperation früher selbst als Voraussetzung für ein solches Vorgehen genannt habe, nun aber offenbar unter politischem Druck eine Kehrtwende vollziehe. Der CDU-Politiker warnte zudem vor rechtlicher Unsicherheit für Behörden und Betroffene. Gerade im Beamtenrecht, wo es um dienstrechtliche Konsequenzen bis hin zur Entlassung geht, müsse mit besonderer juristischer Sorgfalt gearbeitet werden. Die Landesregierung aber präsentiere hier eine politisch aufgeladene Symbolmaßnahme.

Missverhältnis zwischen Schutz und Ausschluss

Der Schutz des demokratischen Staatsdienstes ist zweifellos ein legitimes Ziel. Beamte haben besondere Loyalitätspflichten. Doch die Frage bleibt, ob mit genannter Maßnahme das ausgewogene Verhältnis nicht bereits längst in eine politische Schieflagen geraten ist. Denn das Spannungsverhältnis zwischen dem Schutz der Verfassung und dem Recht auf politische Teilhabe ist empfindlich. Eine pauschale Gleichsetzung von Parteimitgliedschaft mit Verfassungsfeindlichkeit, ohne konkrete Nachweise individueller Verstöße, schwächt das Vertrauen des Volkes in die Unabhängigkeit staatlicher Institutionen. Gerade in einem Land wie Rheinland-Pfalz, wo laut aktueller Umfragen rund 17  Prozent der Wähler die AfD unterstützen, stellt sich die Frage, ob hier nicht aktiv eine politische Ausgrenzung betrieben wird.

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