Justizia

Migrantischer Messermörder von Gericht als “schuldunfähig” eingestuft. Der Kriminelle erstach letztes Jahr einen harmlosen Jogger.

9. Juli 2025 / 16:53 Uhr

Stuttgart: Migrantischer Messermörder “schuldunfähig”

Wie SWR-Aktuell berichtete, hat das Landgericht in Stuttgart einen angeblich 25 Jahre alten Afghanen für schuldunfähig erklärt. Der Migrant erstach im vergangenen November im beschaulichen Hochdorf einen zufällig vorbeikommenden Jogger.

Kuscheljustiz gegenüber kriminellen Migranten

Durch dieses Urteil wird einmal mehr bewiesen, dass für Migranten andere Maßstäbe gelten als für Deutsche. Begründet wurde die angebliche Schuldunfähigkeit des Mörders damit, dass nicht sicher nachgewiesen werden könne, dass die Steuerungsfähigkeit des Mannes zur Tatzeit nicht eingeschränkt gewesen sei. Er bleibt nun in der Psychiatrie, in der er bereits untergebracht ist.

“Dass der Angeklagte der Täter war, daran gibt es überhaupt keine Zweifel”, bemerkte die Richterin, die mit ihrem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft folgte. Seit Anfang 2024 soll es bei dem aus Kabul stammenden Afghanen Anzeichen einer Psychose gegeben haben. Die soll sich darin geäußert haben, dass er unter anderem seinen früheren Arbeitgeber bedrohte. Der toleranten und weltoffenen Staatsanwaltschaft zufolge soll er aus allgemeiner Frustration gehandelt haben, sei weiterhin gefährlich und müsse deshalb in eine Psychiatrie eingewiesen werden. Es bleibt abzuwarten, wie lange er dort bleibt und wann er dort Freigang bekommt.

Deutsche im eigenen Land nichts wert

Auch hier zeigt sich also das längst bekannte Muster: ein Migrant begeht eine barbarische Straftat, indem er einen zufällig seinen Weg kreuzenden, völlig harmlosen Mann am helllichten Tag bestialisch abschlachtet, wird für schuldunfähig erklärt und in die nächste Psychiatrie verfrachtet. Die Ermittler waren davon ausgegangen, dass er deshalb frustriert war, weil er in eine andere Asylunterkunft verlegt worden war.

Unterstützen Sie unsere kritische, unzensurierte Berichterstattung mit einer Spende. Per paypal (Kreditkarte) oder mit einer Überweisung auf AT58 1420 0200 1086 3865 (BIC: BAWAATWW), ltd. Unzensuriert

Teile diesen Artikel

    Diskussion zum Artikel auf unserem Telegram-Kanal:

Politik aktuell

31.

Aug

06:27 Uhr

Wir infomieren

Unzensuriert Infobrief


Klicken um das Video zu laden.