Ende Juni berichteten wir darüber, wie eine Frau in Schweinfurt zu einer ungerechtfertigt hohen Geldstrafe von 1.800 Euro verurteilt wurde, weil sie im Netz ein Foto von Karl Lauterbach (SPD) gezeigt hatte, auf dem man dessen Winken als Hitlergruß interpretieren könnte. Lauterbach selbst war nicht einmal angeklagt, geschweige denn verurteilt worden.
1.800 Euro sind nicht genug
So manch ein Leser hat sich nach der Lektüre gewiss gedacht: “Nun gut, das ist übel, aber wenigstens hat die Frau diesen Gesinnungsterror der Justiz jetzt überstanden.” Doch weit gefehlt. Denn die Geldstrafe von 1.800 Euro für nichts ist den Vertretern des BRD-Systems noch nicht genug. Wie Apollo News berichtete, hat die Staatsanwaltschaft nun Berufung gegen die Verurteilung eingelegt.
Denn: “Die Strafhöhe von 1.800 Euro sei ‘zu gering’, so die Behörde, die zuvor 3.500 Euro gefordert hatte.” Angeblich würde die “Entscheidung des Amtsgerichts” anscheinend “nicht der ‘Persönlichkeit der Angeklagten’ gerecht werden”. Also sollen Menschen wegen ihrer “Persönlichkeit” härter bestraft werden? Da fragt man sich, ob die Staatsanwaltschaft das deutsche Grundgesetz kennt? Artikel 3, Absatz 3 besagt nämlich Folgendes: “Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.”
Keine Gleichheit vor dem Gesetz
Eine Angeklagte extra härter zu bestrafen, nur weil sie eine bestimmte Persönlichkeit hat, verstößt also gegen das Grundgesetz und das Gleichheitsprinzip vor dem Gesetz. Aber was nützt es, sich auf das Grundgesetz oder die Gleichheit zu berufen? Fakt ist leider, dass Recht hat, wer Macht hat. Und die Staatsanwälte werden sich auf irgendwelche Paragraphen oder Urteile ihrer Genossen berufen; eben wie es gerade passt.
Und mit der Gleichheit ist es sowieso vorbei, seit es Strafgesetze gibt, die speziell Politiker und im besonderen Leute wie den Bundespräsidenten vor “Verunglimpfung” schützen. Die Politiker haben also spezielle Gesetze, die nur sie schützen. Damit sind de facto die Menschen in der BRD nicht mehr vor dem Gesetz gleich, und entsprechend kann man anzweifeln, dass es sich hier um einen funktionierenden Rechtsstaat handelt. Es sieht eher so aus, als ob die BRD-Justiz nur die Politiker vor den Bürgern schützt. Und wer schützt die Bürger? Zum Beispiel vor Willkür-Justiz?
Gnadenlose Staatsanwaltschaft
Oder vor einer gnadenlosen Staatsanwaltschaft, die nicht locker lässt und so die BRD-Justiz wegen Nichtigkeiten überlastet? Auf Anfrage teilte die Staatsanwaltschaft laut Apollo News mit, die Berufung hätte den Grund, dass “nach Ansicht des Sachbearbeiters die Strafhöhe zu gering ist”. Also ist das, was irgendein Sachbearbeiter denkt, wichtiger als das, was Richter urteilen? Denn das “Gericht hatte der Angeklagten noch zugutegehalten, sie sei nicht vorbestraft. Der Richter hatte sogar positiv hervorgehoben, dass die Frau mit anderen Bürgern ins Gespräch kommen wollte.”
Dieser Fall zeigt einmal mehr, wie sehr es mit Deutschland bergab geht. Auf eine gerechte, funktionierende Justiz müssen die indigenen Deutschen wohl noch lange warten.