Die Grünen haben laut der Welt wegen der heißen Sommertage “Hitzeschutz-Maßnahmen – oder ‘Recht auf Hitzefrei’ ab 26 Grad” gefordert. Ihrer Forderung zufolge sollen Arbeitgeber in Zukunft ab 26 Grad Raumtemperatur verpflichtet sein, Maßnahmen zum Schutz ihrer Beschäftigten zu ergreifen.
Fordern kann man alles
Zu diesen Maßnahmen zählen an das Wetter angepasste Arbeitszeiten, längere und bezahlte Pausen, Ventilatoren, kostenlos bereitgestellte Getränke oder Sonnenschutz. Sollten Arbeitgeber dieser Pflicht nicht nachkommen, wollen die Grünen ein individuelles gesetzliches Recht auf Arbeitsbefreiung wegen Hitze schaffen. In Betriebsvereinbarungen müssten zudem “passgenaue Lösungen” für Hitzeschutz geregelt werden, so die Forderung.
Diese Wünsche erinnern an die Pläne der Grünen, Hausaufgaben abzuschaffen. Gefordert wurde das jedoch nicht von den Grünen im Bund, sondern von ihren Genossen in Berlin. Und zwar im Jahr 2024, als der CDU-Politiker Kai Wegner bereits Bürgermeister von Berlin war und die Grünen in die Opposition verdrängt hatte. Zuvor hatten die Grünen im “Senat Giffey” (2021-2023) zusammen mit der SPD und den Linken regiert. Sie hatten also, als sie regierten, genügend Zeit, um Dinge wie die Abschaffung der Hausaufgaben auch tatsächlich umzusetzen. Nur haben sie das nicht getan. Man könnte also auf die Idee kommen, dass es sich bei dieser Forderung nur um Blendwerk für jugendliche, Hausaufgaben hassende Wähler handelte.
Blendwerk für die Wähler?
Auch bei dem jetzt geäußerte Wunsch nach “Hitzefrei” liegt der Verdacht nahe, dass es sich nur um leere Worte handelt. Auf Bundesebene saßen die Grünen mehrere Jahre lang mit der SPD und der FDP in der Regierung (was man bei all dem Mist, den Friedrich Merz allein in den vergangenen paar Monaten gebaut hat, leicht vergessen kann), und auch in diesen Jahren gab es heiße Sommertage. Doch erst jetzt, wo sie in der Opposition sind, fällt ihnen ein, sich für “Hitzefrei” starkzumachen. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.
Nebenbei bemerkt: Schon heute regeln die Arbeitsstättenverordnung und die dazugehörigen technischen Regeln, dass Arbeitgeber ab 26 Grad geeignete Maßnahmen ergreifen sollen – verpflichtend wird es ab 30 Grad. Ein tatsächlich einklagbares Recht auf “Hitzefrei” gibt es bisher jedoch noch nicht.