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Mit der Entsendung von hochrangigen ÖVP-Funktionärinnen in den ORF-Stiftungsrat baue die ÖVP weiter am medienpolitisch „tiefen Staat“ im ORF, kritisiert FPÖ-Mediensprecher Hafenecker.

12. Juni 2025 / 06:18 Uhr

Schwerer Vorwurf! Gesetzesbruch durch ÖVP-Machtrausch im ORF?

Schwere Vorwürfe erhebt FPÖ-Mediensprecher Christian Hafenecker gegenüber der Verlierer-Ampel, die in einem „Machtrausch“ einen „medienpolitischen tiefen Staat“ im ORF baue.

Nicht nur das: Durch einen Beschluss des Publikumsrats vom 5. Juni 2025 über die Entsendung der Mitglieder in den ORF-Stiftungsrat – dem höchsten Gremium im Staatsfunk – würde die schwarz-rot-pinke Regierung zum wiederholten Male Verfassungs- und Gesetzesbruch begehen.

“Tiefer Staat” wird weiter ausgebaut

Anstatt nämlich das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs und die Unvereinbarkeitsbestimmungen für ORF-Funktionsträger zu respektieren, mache die ÖVP mit der Nominierung der hochrangigen ÖVP-Funktionärinnen Gertrude Aubauer (Ältere Generation) und Beatrix Karl (Hochschulen) ungeniert weiter und baue mit Unterstützung der beiden anderen Systemparteien – und des SPÖ-Medienministers Andreas Babler – ihren medienpolitisch „tiefen Staat“ weiter aus.

Bestellmodus teils verfassungswidrig

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat am 10. Okotober 2023 festgestellt, dass die Regelung zur Zusammensetzung des Stiftungs- und Publikumsrates teils verfassungswidrig ist. Der VfGH ortete „Verstöße gegen das Unabhängigkeits- und Pluralismusgebot“ nach dem Bundesverfassungsgesetz (BVG) Rundfunk. Als problematisch bewertete er vor allem den übermäßigen Einfluss der Regierung auf die Besetzung der ORF-Gremien. Denn die Unabhängigkeitsgarantie im BVG Rundfunk beziehe sich nicht nur auf die Arbeit der Organe, sondern auch auf das Organ selbst, wie die Höchstrichter im Erkenntnis festhielten.

Bei der Bestellung der Mitglieder müsse die gesetzliche Regelung daher dafür sorgen, dass keinem staatlichen Organ „ein einseitiger Einfluss auf die Zusammensetzung des Organs zukommt, der dessen Unabhängigkeit insgesamt gefährden kann“. Aber das ist zum Teil laut VfGH eben nicht der Fall.

Gesetzesbruch als medienpolitisches Dauerdelikt

Dass sich Aubauer als frühere langjährige ÖVP-Nationalratsabgeordnete und Karl als ehemalige ÖVP-Justizministerin auch noch dafür einspannen ließen, eine Unvereinbarkeitsbestimmung wider besseres Wissen und damit zugleich gegen das ORF-Gesetz zu unterzeichnen, könne man nur mehr als politische „Beitragstäterschaft“ gegen die Verfassung interpretieren. Die ÖVP und ihre Repräsentanten würden damit zu „Wiederholungstätern“ gegen die Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und der Gesetzesbruch werde zum medienpolitischen Dauerdelikt, so Hafenecker in einer Aussendung.

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