5.000 Euro darf Olga Voglauer, Noch-Generalsekretärin der Grünen und Sprecherin der Kärntner Landespartei, jetzt an den ehemaligen Chef der Identitären Bewegung (IB), Martin Sellner, zahlen. Voglauer hatte Sellner auf X vorgeworfen, bei einem Auftritt in der saarländischen Hauptstadt Saarbrücken den Hitlergruß gezeigt zu haben. „Wird die FPÖ auch weiterhin die Nähe zu einer Organisation suchen, deren bekanntestes Gesicht den Hitlergruß zeigt?“, pöbelte die grüne Nationalratsabgeordnete in Richtung Freiheitliche.
Immunität verhinderte strafrechtliche Verurteilung
Weil an dem – überaus fantasievollen – Hitlergruß-Vorwurf gegen Sellner natürlich nichts dran war, klagte dieser. Das Landesgericht Klagenfurt wies die Privatklage wegen übler Nachrede ab – und begründete das mit Voglauers Immunität als Abgeordnete. Daraufhin wurde das Verfahren nach dem Mediengesetz fortgesetzt und am Dienstag verhandelt. Jetzt gab es die Verurteilung wegen übler Nachrede. „Ich nehme dieses Urteil zur Kenntnis und werde dagegen nicht berufen“, soll Voglauer zu dem Urteil gesagt haben.