In einem Mordprozess in Klagenfurt hat die Staatsanwaltschaft Äußerungen von sich gegeben, die geeignet sind, nicht sofort zur Tagesordnung überzugehen.
Grundwehrdiener verurteilt
Ein 20-jähriger Grundwehrdiener, der im Oktober einen um ein Jahr älteren Kollegen in der Türk-Kaserne in Spittal an der Drau in Kärnten durch einen Schuss tödlich verletzt hatte, ist am Mittwoch am Landesgericht Klagenfurt wegen Mordes schuldig gesprochen worden. Der junge Mann wurde zu zwölf Jahren Haft verurteilt, das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Positiv über Kickl geäußert
Im Vorfeld zum Prozess ermittelte die Staatsanwaltschaft aufgrund der türkischen Wurzeln des Opfers auch hinsichtlich einer tatmotivierenden ausländerfeindlichen Gesinnung. Der Angeklagte, so wurde die Behörde vom ORF zitiert, solle sich zwar einem Kollegen gegenüber positiv über FPÖ-Obmann Herbert Kickl geäußert und einen Soldaten mit Migrationshintergrund als „Kanaken“ bezeichnet haben.
Kein hinreichendes Tatmotiv
Daraus, resümierte dem Vernehmen nach die Staatsanwaltschaft, lasse sich aber „keine hinreichende tatmotivierende ausländerfeindliche Gesinnung“ ableiten. Was lernen wir daraus? Eine positive Einstellung gegenüber der FPÖ ist zwar verdächtig, aber immerhin noch kein klares Mordmotiv.