Nach Vorstellung der SPÖ-Justizministerin Anna Sporrer soll es bald einen von der Politik „unabhängigen“ Bundesstaatsanwalt geben, der Weisungen erteilen kann. Die FPÖ warnt davor.
Die Staatsanwaltschaft in Österreich ist – wie übrigens auch in Ungarn – weisungsgebunden. Das heißt: Wenn der Justizminister die Verfolgung einer Person anordnet, muss sich die ermittelnde Behörde daran halten. Das führte oft zu Kritik und nährte den Verdacht, dass bei der einen oder anderen Person – gelinde ausgedrückt – weggeschaut wurde.
Entmachtung der parlamentarischen Kontrolle
SPÖ-Justizministerin Sporrer möchte das ändern. Nicht mehr sie als Politikerin soll Weisungen an die Staatsanwaltschaft erteilen können, sondern ein Bundesstaatsanwalt. Doch wer bestimmt, wer dieser Bundesstaatsanwalt ist? Derzeit die Verlierer-Ampel.
Die FPÖ warnt daher vor einem demokratiepolitischen Rückschritt mit einer Entmachtung der parlamentarischen Kontrolle durch die Schaffung eines Bundesstaatsanwaltes. Der freiheitliche Justizsprecher Harald Stefan sagte in einer Aussendung:
Aus unserer Sicht kann das bestehende funktionierende System beibehalten werden, und daher braucht es auch keine Bundesstaatsanwaltschaft. In Wahrheit will diese schwarz-rot-pinke Regierung eine politisch besetzte Weisungsspitze etablieren, die im Gegensatz zum Minister keinerlei politische Verantwortung tragen muss.
Weisungsspitze muss beim Justizminister bleiben
Stefan kritisierte zudem den von Sporrer angekündigten Dreiersenat in dieser Bundesstaatsanwaltschaft. Bei der aktuellen Regierungskonstellation, die bekanntlich aus drei Parteien bestehe, könne man sich dann schon ungefähr ausrechnen, wie die Besetzung aussehen werde.
Die Weisungsspitze der Staatsanwaltschaft müsse laut Stefan beim Justizminister angesiedelt sein. Nur dann sei er nämlich dem Parlament gegenüber zur Rechenschaft verpflichtet, und nur dann könne der Minister auch zur Verantwortung gezogen werden.