Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat sich in seinem einseitigen Vorgehen gegen die AfD verrannt – und macht jetzt einen Rückzieher. Die Einschätzung der AfD als „gesichert rechtsextrem“ wird zurückgenommen, wie AfD-Rechtsanwalt Christian Höcker auf X mitteilte.
BfV will Entscheidung des Gerichts abwarten
Die AfD hatte vor dem Verwaltungsgericht Köln gegen diese Einstufung geklagt. Der Verfassungsschutz teilte nun gegenüber der Kanzlei Höcker, die die AfD vertritt, mit:
Die Antragsgegnerin (das BfV, Anm.) wird die AfD bis zum Ergehen der Entscheidung der beschließenden Kammer in diesem Eilverfahren dementsprechend nicht öffentlich als gesichert rechtsextremistische Bestrebung bezeichnen.
Peinliche Niederlage für Altparteien
Zumindest bis das Verwaltungsgericht Köln über den Fall entschieden hat, wird der Verfassungsschutz die Bundes-AfD nicht mehr als „gesichert rechtsextrem“ bezeichnen. Auch die entsprechende Pressemitteilung auf dem Internetauftritt der Behörde wurde gelöscht. Ein peinlicher Rückschlag für die Altparteien, die schon lange ein AfD-Verbot anstreben. Offensichtlich hat man auch im Bundesinnenministerium erkannt, dass das Gutachten der weisungsgebundenen „Verfassungsschützer“ wenig Substanz hat. Durch den Eilantrag der AfD erhält nun auch die Partei selbst Einblick in die vermeintlichen Belege.
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