Die AfD gilt für den Verfassungsschutz bundesweit als „gesichert rechtsextrem“. Wie der Inlandsgeheimdienst zu diesem Schluss kommt, will man nicht sagen – der Bericht mit den ohnehin sehr dünnen Argumenten bleibt vorerst unter Verschluss.
Medien bekamen Bericht, AfD nicht
Anders als diverse Medien darf die AfD den Bericht über sie nicht einsehen. Bereits kurz nach Bekanntgabe der neuen Einschätzung prüfte man bei der Partei rechtliche Schritte dagegen. Inzwischen hat sie Klage beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht. Während des Verfahrens darf die Partei dann auch Einsicht in das 1.100 Seiten starke Dokument nehmen.
Ethnien existieren für den Verfassungsschutz nicht
Besonders problematisch ist für das Bundesinnenministerium und seinen Geheimdienst das ethnische Volksverständnis der AfD. Dieses hält man beim Verfassungsschutz für verfassungswidrig. Auch die Kritik an Islam und Massenmigration hält man für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Das Oberverwaltungsgericht Sachsen, das die Einstufung des dortigen Landesverbands als „gesichert rechtsextrem“ bestätigt hatte, behauptete zudem, dass der „Bevölkerungsaustausch“ eine Verschwörungstheorie sei, für die es keine „wissenschaftlichen Beweise“ gebe.
Veröffentlichung würde Verfassungsschutz bloßstellen
Für den Verfassungsschutz und damit das Bundesinnenministerium dürfte die Veröffentlichung des Berichts mehr als unangenehm werden. Nicht nur international hat das Vorgehen des Verfassungsschutzes für Empörung gesorgt, selbst linke Politiker aus der Bundespolitik fanden an den „Belegen“ keine Substanz. Für die ehemalige Innenministerin Nancy Faeser (SPD) könnte ihre letzte und vorschnelle Amtshandlung gewaltig nach hinten losgehen.