Ein Syrer hatte vor etwa zwei Wochen an einer Bushaltestelle in Hamburg-Billstedt auf zwei Menschen eingestochen. Anschließend flüchtete er und konnte nach einer Öffentlichkeitsfahndung schließlich am gestrigen Donnerstag in der Nähe des Tatorts festgenommen werden. Eine AfD-Anfrage enthüllte jetzt: Der Asylant hat nicht nur – wie so häufig bei migrantischen Messerstechern – ein langes Vorstrafenregister, auch eine Abschiebung ist nicht möglich.
Intensivstraftäter darf in Deutschland bleiben
Es handelt sich um den 33-jährigen Firas A. Er war 2015 nach Deutschland eingereist und hatte Asyl beantragt. Wie der Hamburger Senat in seiner Antwort auf die AfD-Anfrage mitteilte, wurden ihm die erforderlichen Flüchtlingseigenschaften nach der Genfer Konvention und damit eine Aufenthaltsgenehmigung zuerkannt. Im Dezember 2021 erhielt er dann zu allem Überfluss auch noch eine Niederlassungserlaubnis. Das bedeutet: Der schwer kriminelle Syrer kann nicht abgeschoben werden.
Geschichte des Messerstechers ist endloses Justizversagen
Auch im Fall von Firas A. hat die deutsche Justiz versagt, denn seit 2022 sind dem Senat die zahlreichen Verurteilungen des Messer-Syrers bekannt. Konsequenzen gab es für den Intensivstraftäter nicht – alle Verfahren gegen ihn endeten mit Geldstrafen. Verurteilt wurde er unter anderem wegen Schwarzfahrens, Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Urkundenfälschung. Zudem soll er verbotene Waffen bei sich getragen haben.
Syrer saß bereits in Untersuchungshaft
Auch unzensuriert berichtete bereits über seine lange kriminelle Karriere – damals hatte er unter anderem eine 84-jährige Rentnerin überfallen und hunderte Autoscheiben eingeschlagen. Konsequenzen gab es auch damals natürlich keine: Nachdem er nach zweimonatiger Fahndung endlich gefasst worden war und dann auf richterliche Anordnung hin aus der Untersuchungshaft entlassen wurde, erwischte man ihn prompt ohne Führerschein am Steuer.
A. darf sich wieder einmal dem Haftrichter vorstellen
A. sitzt jetzt erneut in Untersuchungshaft und soll heute, Freitag, dem Haftrichter vorgeführt werden. Dass der nicht abschiebbare Asylant diesmal mit ernsthaften Folgen rechnen muss, ist wohl eher unwahrscheinlich.