Kurz vor den Nationalratswahlen 2024 hatte der Verein „Plattform Demokratie Österreich“ in einem Video FPÖ-Bundesobmann Herbert Kickl mit Adolf Hitler verglichen und damit Parallelen zum Nationalsozialismus hergestellt. Zu Unrecht, befand gestern, Dienstag, das Oberlandesgericht Wien in einem Berufungsverfahren und bestätigte damit ein Ersturteil des Wiener Handelsgerichts.
Kickl mit Hitler verglichen
Mit „Wollen Sie das? Unser Österreich ist in Gefahr” warnte der Verein in dem Video vor einem Volkskanzler Kickl und zeigte düstere Bilder aus dem Zweiten Weltkrieg. Verleumderisch wurde ein Porträt des FPÖ-Chefs mit der Aufschrift “Projekt Volkskanzler” mit einem Bild des Führers Adolf Hitler überblendet. Kickl klagte daraufhin und gewann im Jänner einen Prozess vor dem Wiener Handelsgericht, der nun vor dem Oberlandesgericht seine Fortsetzung und den wohl endgültigen Abschluss fand.
Sudel-Video ein – unnötig – teurer Spaß
Die endgültige Verurteilung dürfte den Verein teuer zu stehen kommen. Das Handelsgericht hatte die Plattform nicht nur zu einer Entschädigung von 5.000 Euro und der Urteilsveröffentlichung, plus einer Übernahme der Verfahrenskosten verurteilt. Denn zusätzlich wurde der Verein verpflichtet, das Urteil für die Dauer von drei Monaten durchgehend über Google Ads in derselben Zielgruppe wie die inkriminierte Veröffentlichung zu bewerben. Zusätzlich muss er das Urteil im Inland-Teil einer Sonntagsausgabe der Tageszeitung Kronen Zeitung im Ausmaß einer Seite veröffentlichen und auf mobilen Videowänden in öffentlichen Plätzen in ganz Österreich, namentlich in Wien, Linz, Salzburg und Innsbruck, für die Dauer von zwei Stunden anzeigen lassen.
Einen angebotenen Vergleich, der die Beklagten weit billiger gekommen wäre, hatten sie zuvor abgelehnt.
Neos-Klubdirektor für Video verantwortlich
Obmann der „Plattform Demokratie Österreich“ und damit für das Sudel-Video verantwortlich ist der nunmehrige Klubdirektor des Neos-Parlamentsklubs, Robert Luschnik. In einem Kommentar zum Urteil erwartet sich FPÖ-Generalsekretär und Mediensprecher Christian Hafenecker vom pinken Klubobmann Yannik Shetty nun klare Worte zum Verhalten Luschniks.
Gefragt sei jetzt auch Neos-Chefin und Außenministerin Beate Meinl-Reisinger, so Hafenecker, denn eine solche Aktion, die Österreich einen enormen Imageschaden zugefügt habe, könne nicht in ihrem Sinne sein. Denn wenn in einem Land der Politiker der stärksten Partei mit einem für den Tod von Millionen Menschen verantwortlichen Massenmörder verglichen werde, dann sorge das auch international für Aufsehen.
Insgesamt zeigte sich der freiheitliche Mediensprecher erleichtert, dass auch das Gericht erkannt hat, dass „diese Geschmacklosigkeit den Rahmen des in einem politischen Meinungsstreit zulässigen Inhalts“ überschritten habe.