Mario Kunasek und Manuela Khom

Landeshauptmann Kunasek (FPÖ) und seine Stellvertreterin Manuela Kolm (ÖVP) planen, die Landesverfassung zu reformieren.

18. April 2025 / 20:18 Uhr

Verfassungsreform bringt mehr Transparenz in der Steiermark

Die blau-schwarze Landesregierung unter FPÖ-Landeshauptmann Mario Kunasek plant, einige Neuerungen auf den Weg zu bringen und dafür die Landesverfassung zu reformieren. Nun haben sich FPÖ und ÖVP auf einen Entwurf für die Novelle geeinigt.

Landeshymne in Verfassung

Unter anderem ist geplant, das „Dachsteinlied“ in der Verfassung als steirische Landeshymne zu verankern. Das slowenische Außenministerium hatte dagegen bereits Bedenken angemeldet: Der Regierung in Laibach missfiel das Vorhaben, weil im „Dachsteinlied“ auch Gebiete besungen werden, die zum heutigen Slowenien gehören. Es handelt sich dabei um die Untersteiermark, die nach dem Ersten Weltkrieg und damit nach dem Ende der Habsburgermonarchie 1918/19 an Slowenien gefallen war. Der Text selbst soll nicht ausdrücklich Teil der Verfassung werden, aber dafür „fixer Bestandteil des Lehrplans“ und Teil der Prüfungen zum Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft in der Steiermark sein, betonte Kunasek.

Verfassungsnovelle bringt mehr Transparenz

Auch soll es mehr Transparenz geben: Der steirische Rechnungshof bekommt in Zukunft mehr Macht. Er darf dann Unternehmen prüfen, die in zwei Jahren mehr als 100.000 Euro Förderungen vom Land erhalten haben, sofern diese mehr als die Hälfte des Umsatzes ausmachen. Der steirische Rechnungshof hätte im Österreich-Vergleich dann deutlich mehr Kompetenzen als die Landesrechnungshöfe der anderen Bundesländer. Für mehr Transparenz sorgen könnte zudem die neue Veröffentlichungspflicht für Informationen von allgemeinem Interesse. Hintergrund ist das Informationsfreiheitsgesetz, das mit 1. September in Kraft treten soll.

Aus für Gender-Sprache in Behörden

Zudem sollen alle Personen- und Funktionsbezeichnungen in der amtlichen Kommunikation sämtliche Geschlechtsidentitäten enthalten – nämlich männlich, weiblich, aber auch alternativ. Damit würde dann auch nicht mehr gegendert werden.

Die Reform braucht allerdings eine Zweidrittel-Mehrheit im Parlament. Bisher ist noch unklar, ob es diese geben wird.

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