So wie hier vor dem Reichstag in Berlin wird die deutsche Fahne bald vor allen öffentlichen Gebäuden im Kreis Jerichower Land wehen, sofern diese über einen Flaggenmast verfügen.

3. April 2025 / 17:00 Uhr

AfD und CDU beschließen Beflaggung öffentlicher Gebäude im Landkreis

Dank eines AfD-Antrages weht bald vor jedem öffentlichen Gebäude im Kreis Jerichower Land in Sachsen-Anhalt die schwarz-rot-goldene Bundesflagge. Einzige Voraussetzung: Ein Fahnenmast muss vorhanden sein. Nicht nur die AfD bekannte sich zur deutschen Fahne, auch die CDU stimmte dem Antrag im Kreistag zu.

Keine “Brandmauer”: Im Kreistag wird Realpolitik gemacht

Wieder einmal zeigt sich also, dass die “Brandmauer” zumindest auf kommunaler Ebene schon lange Geschichte ist. Die AfD ist im Kreis allerdings auch stärkste Kraft, bei der Landtagswahl am 9. Juni 2024 hatte sie 28,8 Prozent der Stimmen erhalten, die CDU war mit 27,7 Prozent klar Zweite. Beide stellen jedoch gleich viele Sitze im Kreistag, sowohl AfD als auch CDU haben dort zwölf der insgesamt 42 Mandate. Der dortige Landrat, Steffen Burchhardt (SPD), sagte nach der Wahl, er könne sich eine Zusammenarbeit mit allen Parteien vorstellen.

“Kleinster gemeinsamer Nenner” ist gemeinsame Nation

Begründet wurde der Antrag mit der “Zerreißprobe” für die Gesellschaft durch die Herausforderungen der letzten Jahre und den vielfältigen Differenzen in jener. Ein verbindendes Element sieht man bei der AfD jedoch in der Zugehörigkeit zu Deutschland, die durch die Beflaggung wieder ein Stück weit normalisiert werden soll:

Ein Blick in die Geschichte zeigt jedoch, dass, gerade in Anbetracht großer Krisen, es immer wieder ein verbindendes Element gab, einen kleinsten gemeinsamen Nenner. Dieser kleinste gemeinsame Nenner war die Zugehörigkeit zur eigenen Nation, einer Schicksals- und Bekenntnisgemeinschaft, ruhend auf einem allgemein anerkannten Wertekanon

Vor Schulen im Kreis weht bald Schwarz-Rot-Gold

Auch die 15 Schulen in der Trägerschaft des Kreises sind davon betroffen. Es handelt sich um acht Sekundarschulen, drei Gymnasien, drei Förderschulen und eine Berufsschule. Träger der Grundschulen sind die Kommunen, hier gilt die Fahnenpflicht nicht.

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