Petr Bystron hat für das Verhalten der Justiz in diesem absurden Fall kein Verständnis.

2. April 2025 / 07:34 Uhr

Immunität aufgehoben: Ermittlungen gegen AfD-Bystron – wegen Merkel-Fotos!

Die Immunität des EU-Abgeordneten Petr Bystron (AfD) wurde gestern, Dienstag, erneut aufgehoben. Der absurde Grund: Er hatte ein Bild von Angela Merkel geteilt.

Ermittlungen wegen “Hitlergruß”-Foto

Ursprünglich ging es um einen angeblichen Hitlergruß: Bystron war während einer Corona-Demonstration 2022 auf dem Münchner Königsplatz dabei gesehen worden, wie er während einer Rede gestikulierte – und wurde in einem unglücklichen Moment, in dem er gerade den Arm ausstreckte, fotografiert. Die Münchner Staatsanwaltschaft ermittelte.

Gericht lehnte Strafbefehl ab

Bystron verteidigte sich mit einem Foto der ehemaligen deutschen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), die in einer ganz ähnlichen Pose abgelichtet worden war. Er argumentierte damit, dass man jedem Politiker einen solchen „Hitlergruß“ unterstellen könne, wenn man im richtigen Moment abdrückt und ein entsprechendes Bild macht. Man folgte Bystrons Argumentation: Natürlich hatten weder Angela Merkel noch der AfD-Abgeordnete den verbotenen Gruß gezeigt, das Gericht lehnte den Strafbefehl ab. Auch etwa 1.000 AfD-Anhänger hatten sich bei der Staatsanwaltschaft gemeldet und auf das Merkel-Bild verwiesen; jedes Mal sah man dort keinen Hinweis auf ein strafbares Verhalten.

Collage mit winkenden Prominenten geteilt

Im Juli 2022 hatte Bystron dann auf Twitter (heute X) eine Collage mit Fotos von sechs bekannten Persönlichkeiten (darunter auch besagtes Merkel-Bild) geteilt, die den linken oder rechten Arm ausstrecken. Hintergrund war die Abberufung des ukrainischen Botschafters Andrij Melnyk. „Deutsche Politiker winken zum Abschied“ war über den Abbildungen zu lesen. Die Staatsanwaltschaft München I argumentierte nun allerdings damit, dass zumindest ein „objektiver Twitter-Nutzer“ dabei den Eindruck haben könnte, dass es sich bei der Grafik um die Darstellung von Hitler-Grüßen handelt.

Kurz vor EU-Wahl ging Justiz erneut gegen Bystron vor

Im Januar 2024 – also nur kurz vor der Europawahl im Juni -, als Bystron noch Bundestagsabgeordneter war, beantragte die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl und eine Geldstrafe. Zuvor hatte der Bundestag seine Immunität aufgehoben. Weil er in der Zwischenzeit ins EU-Parlament gewechselt war, musste Bystrons Immunität jetzt erneut aufgehoben werden.

Wenn Bystron winkt, ist es ein Hitlergruß, bei Merkel nicht

Viele in Brüssel hätten an einen Aprilscherz gedacht, so Bystron in einem Interview. Auch seine Kollegen seien wegen der Justiz-Posse fassungslos. Das seltsame Rechtsverständnis der Justiz fasst er wie folgt zusammen:

Bystron winkt – Hitlergruß. Angela Merkel winkt – kein Hitlergruß. Bystron zeigt Foto von Angela Merkel, wie sie winkt – Hitlergruß.

Das sei der momentane Zustand der deutschen Justiz. Ein spanischer Kollege hatte den bizarren Fall bereits in einer Diskussion über Menschenrechte und Demokratie angesprochen und ihn als besonders krasses Beispiel der Unterdrückung der Opposition durch eine „willfährige, politisch gesteuerte Justiz“ angeführt, berichtete Bystron.

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