Im Jahr 2014 wurde einer Iranerin in Ungarn der Flüchtlingsstatus zuerkannt. Sie identifizierte sich allerdings als Mann und legte psychiatrische und gynäkologische Atteste vor. Egal, die Ungarn schickten sie in ein Aufnahmelager für Frauen.
Elf Jahre Rechtsstreit
Acht Jahre später verlangte die Person die Berichtigung der Angabe ihres Geschlechts im Flüchtlingsregister, was Ungarn ablehnte. Denn die Frau hatte nicht nachgewiesen, dass sie sich einer geschlechtsangleichenden Operation unterzogen habe. Die Person klagte sich daraufhin durch die Instanzen – und bekam nun Recht.
Politisches Bekenntnis der Richter
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass Ungarn den Wunsch der Frau, die Mann sein will, anerkennen muss. Einer der Richter erklärte das woke Bekenntnis des entscheidenden Gremiums gegenüber der Nachrichtenseite EUNews:
Die gelebte Identität zählt, nicht das bei der Geburt festgestellte Geschlecht.
Politik über Gerichtsurteile
Dabei versteckt sich die hochpolitische Entscheidung zugunsten der Transideologie hinter rechtlichen und verfahrensrechtlichen Begründungen. Im Urteil heißt es, dass die Verweigerung gegen die Freizügigkeitsrechte von EU-Bürgern verstoße.
Verpflichtungen für Ungarn
Außerdem könne ein EU-Mitgliedstaat nicht geltend machen, dass es kein Verfahren zur rechtlichen Anerkennung von Transgender-Identitäten hätte. Kurz und gut: EU-Recht steht über dem nationalen Recht, was die Änderung des Geschlechtseintrags betrifft. Die Datenschutz-Grundverordnung verpflichtet Ungarn nun dazu, alle öffentlichen Datenbankeinträge bei der Frau auf „männlich“ umzustellen.