Herbert Kickl und Florian Klenk

Falter-Chef Klenk habe sich widerrechtlich eines Videos vom Neujahrstreffen der Freiheitlichen bedient, sagt die FPÖ und klagte ihn auf Urheberrechtsverletzung.

13. März 2025 / 08:59 Uhr

FPÖ klagt „Falter“-Chef Florian Klenk wegen Urheberrechtsverletzung

Der von System-Medien wie dem ORF hofierte Anti-FPÖ-Hetzer, Falter-Chefredakteur Florian Klenk, muss sich vor Gericht verantworten. Er soll sich widerrechtlich eines Videos der Freiheitlichen bedient haben.

Klenk hatte ein Instagram-Video von FPÖ-Chef Herbert Kickl vom Neujahrstreffen auf seinem eigenen Instagram– und Facebook-Kanal geteilt. Dazu hatte er den Falter-Spruch „Wir holen dich hier raus“ gesetzt und auf ein Abonnement der Wiener Wochenzeitung verlinkt.

Verwertungsrechte liegen ausschließlich bei der FPÖ

Damit soll der Falter-Chef gegen das Urheberrecht verstoßen haben. Die FPÖ hat daher am 27. Februar eine Klage auf Unterlassung, Schadenersatz und Urteilsveröffentlichung eingebracht. Streitwert: 47.500 Euro. Die Freiheitlichen argumentieren in ihrer Klageschrift, dass das Filmwerk im „Auftrag der FPÖ aufgenommen“ worden sei. Nur ihr habe der Urheber auch die Verwertungsrechte eingeräumt.

“Wir fechten das durch”

Klenk erklärte auf Standard-Anfrage, dass “Reposten” und Teilen übliche Funktionen von Social Media seien. Sollte also Reposten Urheberrechte verletzen, stelle das Social Media infrage. Klenk habe das Video lediglich „kommentiert“ repostet. Auf dem Kurznachrichtendienst Blue Sky sagte Chefredakteur Klenk wörtlich (Rechtschreibfehler im Original):

Die FPÖ hat mich geklagt weil ich dieses Kickl-Video auf Instagram und Facebook geteilt und mit einer persönlcihen Botschaft versehen habe. Steitwert 47.000 Euro. Wir fechten das durch.

Dazu warb Klenk – wenig überzeugend – für ein Falter-Abo und schrieb: „Wenn ihr uns unterstützen wollt“.

Für den Anwalt der FPÖ, Christoph Völk, habe Klenk eindeutig gegen geltendes Urheberrecht verstoßen. Für den Falter-Chef gilt die Unschuldsvermutung.

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