Mehr als 7.000 straffällig gewordene Asylanten und Schutzberechtigte in Deutschland sind ausreisepflichtig, können sich aber trotzdem ungestört im Land aufhalten. Das zeigte unlängst eine Recherche des ARD-Magazins “Report Mainz”, bei der kreisfreie Städte und Landkreise befragt worden waren. Immerhin 40 Prozent der Landkreise hatten auf die Anfrage der Reporter konkrete Zahlen parat, bei den kreisfreien Städten waren es nur noch 17 Prozent.
Unter Ausreisepflichtigen auch Gewalttäter und Mörder
Die Ausreisepflichtigen wurden wegen verschiedenster Straftaten verurteilt: Wegen vergleichsweise banaler Delikte wie Schwarzfahren, wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) oder Diebstahl, aber auch Gewalttäter wie Mörder sind darunter.
Dunkelziffer dürfte höher liegen
Aufgrund fehlender Zahlen gab es aber vielerorts erst gar keine konkreten Informationen, weshalb auf Landesebene nur Bayern exakte Angaben liefern konnte – alleine hier soll es etwa 5.000 ausreisepflichtige Personen geben. Die Dunkelziffer dürfte bundesweit also noch deutlich höher liegen. 62 Prozent der Kommunen gaben zudem an, mit dem Umgang der straffälligen ausreisepflichtigen Migranten sehr stark oder stark belastet zu sein. Weniger als 40 Prozent fühlen sich mittel- bis sehr gering belastet.
Auch berichteten die befragten Landkreise und kreisfreien Städte häufig von Komplikationen bei der Rückführung, etwa, wenn die Abzuschiebenden keinen gültigen Reisepass besitzen: Hier benötigt man nicht selten auf Wunsch des Ziellandes dann eine “Freiwilligkeitserklärung” von den rückzuführenden Personen, ohne die die Rückführung oft nicht möglich ist.