Das Entsetzen nach der sinnlosen Tat im Aschaffenburger Park Schöntal war groß – strafrechtliche Konsequenzen gibt es für den Tatverdächtigen allerdings wohl nicht.

28. Feber 2025 / 19:19 Uhr

Wie erwartet: Aschaffenburger Messerstecher soll schuldunfähig sein

Jener 28-jährige afghanische Asylant, der am Vormittag des 22. Januar im Park Schöntal in der Innenstadt Aschaffenburgs (Bayern) die Ausflugsgruppe eines Kindergartens attackiert und mehre Menschen niedergestochen hatte, ist nach der Ansicht von psychiatrischen Gutachtern wahrscheinlich schuldunfähig.

Zwei Tote, mehrere Schwerverletzte

Enamullah O. hatte mindestens siebenmal auf den später verstorbenen Jungen eingestochen, auch ein zweijähriges Mädchen wurde sein Opfer – ebenso wie eine 59-jährige Erzieherin, die sich bei der Auseinandersetzung mit dem Messer-Migranten die Hand brach. Auch zwei Männer, die sich ihm entgegenstellten, wurden von O. attackiert: Ein 41-Jähriger starb, ein 72-Jähriger wurde schwer verletzt. Der Tatverdächtige wurde einige Minuten später festgenommen und in eine Psychiatrie eingeliefert. Das Motiv der Tat ist laut Ermittlern weiterhin unklar.

Täter laut Gutachten bei Attacke nicht zurechnungsfähig

Eine “Experten”-Schätzung geht nun davon aus, dass der Afghane für seine Tat nicht zur Rechenschaft gezogen werden kann. Das geht aus dem forensisch-psychiatrischen Gutachten vor, das der Aschaffenburger Staatsanwaltschaft vorliegt. Es bestehe eine „hohe Wahrscheinlichkeit, dass der Beschuldigte die Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen hat, da ihm infolge einer psychiatrischen Erkrankung die Fähigkeit, das Unrecht der Tat einzusehen, gefehlt habe“, so das Gutachten.

Frage der Schuldunfähigkeit noch nicht abschließend geklärt

Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes darf die Öffentlichkeit allerdings nicht erfahren, an welcher Krankheit der Mann leiden soll. Ob O. bei seinem Massaker wirklich schuldunfähig war, muss noch gerichtlich geklärt werden. Der Afghane sitzt weiterhin in der psychiatrischen Einrichtung.

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