Die EU hebt zwar Sanktionen gegen Syrien auf, schafft im Zuge dessen aber keine Voraussetzungen für die Rückkehr von einer Million Asylanten nach Syrien.

25. Feber 2025 / 09:19 Uhr

Sanktionen gegen Syrien aufgehoben, aber Asylanten bleiben da!

Die EU-Außenminister haben gestern, Montag, einstimmig Sanktionen gegen Syrien aufgehoben. Eine gleichzeitige Abschiebe-Offensive fehlt aber in diesem Rechtstext.

Essenzielle Maßnahme fehlt

Konkret wurden EU-Sanktionen gegen Syrien im Banken-, Energie- und Verkehrsbereich vorläufig außer Kraft gesetzt. Der freiheitlichen EU-Abgeordneten Petra Steger fehlt in diesem Beschluss aber eine essenzielle Maßnahme:

Die Aufhebung der EU-Sanktionen gegen Syrien ist nur dann ein richtiger Schritt, wenn gleichzeitig die Voraussetzungen geschaffen werden, um syrische Asylanten umgehend in ihre Heimat zurückzuschicken. Es kann nicht sein, dass Syrien wirtschaftlich massiv entlastet wird, während nach wie vor eine Million Syrer in Europa und Hunderttausend in Österreich bleiben, die für den Wiederaufbau ihres Landes dringend benötigt werden!

Barbarischer Terroranschlag in Villach

Außerdem betonte die freiheitliche Europaabgeordnete in einer Aussendung, dass die Rückkehr syrischer Flüchtlinge nicht nur zur Entwicklung Syriens beitragen, sondern auch die sicherheitspolitischen Risiken in den Aufnahmeländern mindern würde. Der barbarische Terroranschlag eines Syrers in Villach habe den Menschen erst kürzlich die Gefahren einer unkontrollierten Massenzuwanderung vor Augen geführt.

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