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Rüge für die Kronen Zeitung: Der antisemitische Übergriff hatte nichts mit der Pro-FPÖ-Demo zu tun.

25. Feber 2025 / 08:48 Uhr

Presserat empfiehlt „Kronen Zeitung“, sorgsamer zu formulieren

Der Presserat hat die Kronen Zeitung wegen einer „irreführenden“ Schlagzeile – zum Nachteil der FPÖ – gerügt. Ein Verfahren gegen das Blatt wird aber nicht angestrengt.

Spiegel vorgehalten

Krone-Chefredakteur Klaus Hermann hat alternativen Medien vorgeworfen, politisch oder weltanschaulich gefärbte Nachrichten, die wenig oder gar nicht objektiv seien und kaum einem Faktencheck standhalten würden, zu bringen. Unzensuriert hat der Kronen Zeitung daraufhin einen Spiegel vorgehalten und anhand von Artikeln im Kleinformat bewiesen, dass die Leser der Krone nicht nur „Fake News“ aushalten müssten, sondern mitunter auch mit dem Tiefpunkt des Journalismus konfrontiert werden.

Brief an Chefredakteur

Nun hat einmal mehr der Presserat zu einen Krone-Bericht Stellung genommen. Gestern, Montag, schrieb der Geschäftsführer dieses Vereins, der sich – nach eigenen Angaben – für verantwortungsvollen Journalismus einsetzt, einen Brief an Krone-Chef Hermann, um anzuregen, bei Überschriften in Zukunft sorgsamer zu formulieren.

Schlagzeile vermittelte falschen Eindruck

Anlass dieser Rüge war die Schlagzeile „Antisemitischer Übergriff während Demo in Wien“ vom 1. Dezember 2024, die den Eindruck erwecken konnte, dass es zwischen der Kundgebung, bei der Menschen gegen die Nichtbeauftragung der FPÖ mit Regierungsverhandlungen in der Wiener Innenstadt demonstrierten, und einem antisemitischen Übergriff in Wien-Leopoldstadt, wo zwei Jugendliche einem 66-jährigen Juden einen Hut vom Kopf gerissen hatten, einen Zusammenhang geben würde.

Zuspitzungen im Titel zulässig

Dass es beim antisemitischen Übergriff keinen Bezug zur Demo gegeben hatte, erwähnte die Kronen Zeitung erst im letzten Absatz des Artikels, in dem der Polizeisprecher den tatsächlichen Tathergang erklärte. Der Presserat betonte, dass es in Überschriften regelmäßig zu Verkürzungen, Zuspitzungen oder auch Raffungen kommen könne und dies grundsätzlich zulässig sei, wenn im Artikel dazugehörige Erläuterungen gemacht würden.

Anregung für die Kronen Zeitung

Von einem Verfahren gegen die Kronen Zeitung wurde daher Abstand genommen, allerdings wurde dem Blatt mitgeteilt:

Da der Titel für sich alleine genommen jedoch tatsächlich irreführend ist, reg der Senat an, in Zukunft sorgsamer zu formulieren.

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