Seit dem 1. November 2024 gilt in der Bundesrepublik Deutschland das sogenannte “Selbstbestimmungsgesetz”, mit dem ein Wechsel des Geschlechtseintrags per einfacher Willenserklärung möglich ist. Alle zwölf Monate kann man jetzt problemlos von Mann zu Frau oder von Frau zu Mann werden. Einzige Voraussetzung ist, dass man dem Standesamt drei Monate im Voraus den gewünschten Geschlechtswechsel bekannt geben muss.
Dann können vor allem biologische Männer von zahlreichen Vorteilen für Frauen profitieren, etwa von Frauenquoten in staatlichen Unternehmen. Dass das Gesetz missbraucht werden könnte, galt für seine Macher damals als ausgeschlossen, immer wieder sorgt die Neuerung aber für bizarre Schlagzeilen.
AfD-Anfrage deckt auf: Schon zwei Häftlinge in Berlin wurden zurückverlegt
Besonders problematisch sind die Geschlechtswechsel in Gefängnissen: Alleine in Berlin sitzen mehrere biologisch männliche Häftlinge im Frauengefängnis, wie eine Anfrage der AfD offenbarte. Zwei Häftlinge machten in der Justizanstalt für Frauen Berlin aber besonders Probleme und mussten deshalb wieder zurück ins Männergefängnis. Grund: Die Beiden sollen Frauen bedroht haben.
Schon zwei Rückverlegungen in Männervollzug trotz weniger “Transfrauen” in Haft
Dass es trotz der wenigen “Transpersonen” in den Berliner Haftanstalten bereits zwei solcher Vorfälle gab, findet der AfD-Abgeordnete Marc Vallendar bemerkenswert:
Das zeigt, dass das neue Selbstbestimmungsgesetz Schutzräume für Frauen sogar in Gefängnissen zerstört.
Ähnliche Vorfälle auch in anderen Bundesländern
Auch in anderen Bundesländern sind solche Übergriffe von sich als Frauen identifizierenden Häftlingen keine Seltenheit mehr. Auf Anfrage der Welt wurde bereits im Januar bekannt, dass es auch in Sachsen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen zu solchen Vorkommnissen gekommen sein soll.