Nach dem OGH-Urteil gegen Die Tagespresse gibt sich das Satire-Blatt als schlechter Verlierer und reißt Witze über die Justiz.
In der Ausgabe von heute, Freitag, schreibt das Satire-Blatt, dass man in der Causa „Wirtshausbriefe“ gegen die FPÖ beim Obersten Gerichtshof (OGH) verloren habe und nach dieser Nachricht das Mobiltelefon am liebsten mit einem Bunsenbrenner zerstören habe wollen.
OGH zeigt Satire Grenzen auf
Tatsächlich hat der OGH der Satire seine Grenzen aufgezeigt. Diese hatte Die Tagespresse überschritten, als sie sich über eine Wirtshausprämie der FPÖ in Niederösterreich lustig gemacht und gefälschte Briefe mit FPÖ-Logo an 500 Wirtshäuser verschickt und als Absender die FPÖ suggeriert hatte. Die FPÖ klagte gegen dieses Vorgehen, wurde zunächst aber sowohl am Handelsgericht als auch am Oberlandesgericht abgewiesen. Doch jetzt ließ der Richter des OGH die außerordentliche Revision zu und gab der FPÖ vollumfänglich recht. Der Tagespresse steht nun noch der Gang zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) offen, was aber eher unwahrscheinlich erscheint:
Wir prüfen aktuell, ob wir noch genug Geld für die Briefmarke nach Luxemburg haben und ob es sich lohnen könnte, den EGMR zu fragen, ob Satire ihr Publikum denn wirklich nicht täuschen und zum selbständigen Denken anregen darf.
Die Tagespresse verwirrt mit Titel und Bild
Den Humor dürfte Die Tagespresse nicht verloren haben – und legt gleich mit einer weiteren Täuschung nach. Im Bild unter dem Titel „100.000 Euro wegen Wirtshausbriefen: Tagespresse verliert gegen FPÖ beim OGH“ platzierte das Blatt ein Foto, in dem sich FPÖ-Chef Herbert Kickl und der LH-Stellvertreter in Niederösterreich, Udo Landbauer, vorgeblich über einen Geldregen freuen. Dabei gehört diese Summe gar nicht den Freiheitlichen, denn Die Tagespresse schreibt selbst:
Zusätzlich zu den Prozesskosten von EUR 25.824,90, die wir der FPÖ nun zahlen müssen, sowie der von der FPÖ an uns gezahlten EUR 14.542,21, die die Blauen von uns zurückfordern können, rechnen wir mit Gesamtkosten von EUR 103.124,83.
Damit die Rechnung der Tagespresse mit mehr als 100.000 Euro stimmt, müsste man noch eine jeweils ganzseitige Urteilsveröffentlichung in den Niederösterreichischen Nachrichten und in den Bezirksblättern dazurechnen, die von der Tagespresse mit 62.757,72 Euro (Listenpreis) angegeben wird.
Witz über OGH-Richter
Zum Abschluss ihres Gejammers über den Gerichts-Entscheid erzählte Die Tagespresse dann noch einen „OGH-konformen Witz“. Der geht so:
(Achtung, es folgt jetzt ein Witz)
Kommt ein Pferd in eine Bar.
Sagt der Barkeeper: „Es befindet sich ein Pferd in der Bar.“
(Achtung, hier ist der Witz zu Ende)
(Erklärung: Der Barkeeper sieht, dass sich ein Pferd in der Bar befindet. Er kommentiert das wahrheitsgemäß. Es liegt hier also keine Täuschung vor und man kann befreit über diesen gelungenen Witz lachen.)
Nach diesem Sickerwitz liegt dann doch die Vermutung nahe, dass der Tagespresse der Schmäh ausgegangen ist.