Die politischen Gegner haben vor der Nationalratswahl mit unfassbar geschmacklosen Methoden versucht, Herbert Kickl zu diskreditieren. Ein von einem Ex-Grünen gesteuerter Verein hat jetzt die Rechnung dafür präsentiert bekommen.
Ex-Grüner und Ex-Neos-Politiker
Es handelt sich um die überparteiliche zivilgesellschaftliche Intitative „Plattform Demokratie Österreich“, einem von Robert Luschnik – Ex-Bundesgeschäftsführer der Grünen und danach bis August 2023 Bundesgeschäftsführer der Neos – betriebenen Verein. Dieser hat – wie berichtet – in einem Video Parallelen zwischen Adolf Hitler und Herbert Kickl gezogen. Dabei wurde zunächst das Konterfei Kickls eingeblendet, das dann mit jenem Hitlers überblendet wurde, ehe am Bildschirm in größeren Lettern die Frage “Wollen Sie so jemanden wählen?” auftauchte.
Urteil wegen übler Nachrede
FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker hatte damals eine Klage angekündigt. Heute, Dienstag, hat das Wiener Landesgericht der Privatklage von Herbert Kickl wegen übler Nachrede stattgegeben – in erster Instanz. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Anwältin der Plattform, Maria Windhager, hat volle Berufung angemeldet. Sie argumentierte mit „ausreichendem Tatsachensubstrat“, das diesen Vergleich zuließe.
Kein Tatsachensubstrat vorhanden
Kickls Rechtsvertreter, Christoph Völk, argumentierte, dass sich ein „demokratisch legitimierter Politiker“ nicht „mit dem größten Massenmörder der Geschichte gleichsetzen“ lassen müsse. Richterin Nicole Baczak sah das genau so. Mit dem Video sei “eine Grenze überschritten”. Hitler stehe “für die Abschaffung der Demokratie, Genozid, die Ausrottung der Juden und vieles andere”. In Form der “unmittelbaren Überblendung” werde der Eindruck erweckt, Kickl sei dem in puncto Verhalten und Wirken gleichzusetzen. Dafür sei kein “Tatsachensubstrat” vorhanden.
Geldstrafe und Auftrag zur Urteilsveröffentlichung
Kickl bekam eine Entschädigung von 5.000 Euro zugesprochen, der Beklagten wurde die Urteilsveröffentlichung und der Kostenersatz aufgetragen. Kickl, sagte Anwalt Völk, gehe es nicht um das Geld, „es geht um den guten Ruf“. Untermauert wurde dies dadurch, dass Kickl auch mit einer entsprechenden Entschuldigung der Beklagten und einer Spende in Höhe von 20.000 Euro an das St. Anna Kinderpital eine außergerichtliche Streitbeilegung ermöglicht hatte. Dafür habe sie kein Pouvoir, sagte die Anwältin der Beklagten.