Reisepass mit Boardingkarte

An den Schweizer Grenzübergängen gilt die EU-Personenfreizügigkeit. Ein neuer Vertrag dazu soll bald in Kraft treten.

5. Jänner 2025 / 08:13 Uhr

EU-Abkommen beschlossen: Schweizer wissen aber nicht, was im Vertrag steht

Das Abkommen zur Personenfreizügigkeit wurde im vergangenen Jahr zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU) neu verhandelt und beschlossen. Darin enthalten ist eine sogenannte Schutzklausel, mit der die Einwanderung aus der EU begrenzt werden soll.

Die EU will umgehend mit der Ratifizierung des neuen Vertrags beginnen. EU-Parlament und Rat müssen noch zustimmen, was als Formsache gilt.

Nur Zusammenfassung veröffentlicht

Die Schweizer Bundesregierung, Bundesrat genannt, hat kurz vor Weihnachten eine knappe Zusammenfassung des Vertrages von 15 Seiten, davon zwei Seiten Medienmitteilungen, veröffentlicht. Mehr nicht. Der gesamte Text des Vertrages, der angeblich mehrere hundert Seiten umfassen soll, bleibt unter Verschluss.

Das Außenministerium (Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten, EDA) erklärte, dass der Vertrag erst im Mai oder Juni veröffentlicht werden soll, wenn die juristische Prüfung abgeschlossen sein wird.

Kritik von links und rechts

Kritik kommt vom Präsident des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes, Yves Maillard. In der Zeitung Blick forderte er, dass dem Volk unverzüglich der Originaltext des Vertragswerkes zugänglich zu machen ist. Auch der Präsident der FDP, der liberalen Partei, drittstärkste Partei und eine der vier Regierungsparteien der Schweiz, zeigt sich skeptisch. Thierry Burkart sagte:

Als Anwalt weiß ich, dass man einen Vertrag vollständig kennen muss, bevor man ein Urteil darüber abgibt.

Keine Obergrenze zugelassen

Das Thema ist brisant. Denn die Schweiz hat bilaterale Verträgen mit der EU, die die Personenfreizügigkeit garantieren. Doch die Schweizer wollen nicht überfremdet werden. Das Freizügigkeitsabkommen kennt daher eine Schutzklausel, die bei „schwerwiegenden wirtschaftlichen oder sozialen Problemen“ temporäre Begrenzungsmaßnahmen erlaubt.

Doch niemand kennt die ausgehandelte Schutzklausel. Bekannt ist lediglich, dass der Bundesrat keine Obergrenze setzen können soll, wenn er die Einwanderung als zu hoch erachtet.

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