Fake News, Andreas Hanger

Zum wiederholten Male wurde ÖVP-Nationalratsabgeordneter Andreas Hanger vom Gericht gezwungen, seine Falschbehauptungen zu widerrufen.

30. Dezember 2024 / 12:02 Uhr

Hanger widerruft unwahre Behauptung gegen FPÖ live im Fernsehen

Andreas Hanger von der ÖVP wurde vom Gericht dazu gezwungen, seine unwahre Behauptung gegen die FPÖ live im TV zu widerrufen. In den Weihnachtsfeiertagen kam er dieser Verpflichtung nun nach.

In der Sendung „Isabelle Daniel“ auf Oe24, in der der ÖVP-Nationalratsabgeordnete seine falschen Anschuldigungen gegen den niederösterreichischen Landesrat Christoph Luisser (FPÖ) gemacht hatte, musste Hanger folgenden Text vorlesen:

Die in der Oe24-TV-Sendung „Isabelle Daniel“ am 12.3.2024 aufgestellte Behauptung, Herr Landesrat Dr. Christoph Luisser habe eine Position im Innenministerium, insbesondere eine solche als angeblicher Abteilungsleiter nur erhalten, weil gegen die Bewertungskommission zugunsten freiheitlicher Günstlinge entschieden worden sei und damit ein blauer Postenschacher beim Bestellungsvorgang vorliegt, wird hiermit als unwahr gegenüber den Zusehern der Sendung widerrufen.

Sinnvoller Neujahrsvorsatz: Du sollst nicht lügen!

Christoph Luisser hatte sich gegen diese Unterstellung des ÖVP-Mandatars – wie berichtet – gerichtlich erfolgreich gewehrt und sagte nun in einem Facebook-Kommentar dazu:

Ein sinnvoller Neujahrsvorsatz wäre: Du sollst nicht lügen!

ÖVP-Mandatare als Wiederholungstäter

Luisser meinte damit die ÖVP-Mandatare, die – wenn es um falsche Behauptungen gegen die Freiheitlichen geht – zu regelrechten Wiederholungstätern wurden. Hanger musste schon im September eine Schlappe vor Gericht einstecken, als er FPÖ-Chef Herbert Kickl wahrheitswidrig unterstellt hatte, in die heimlichen Aufnahmen beziehungsweise Veröffentlichung der sogenannten „Pilnacek-Files“ involviert zu sein. Unzensuriert berichtete.

Gericht stoppte Russland-Märchen der ÖVP

Vor allem an die Adresse von ÖVP-Generalsekretär Christian Stocker war das Urteil des Handelsgerichts Wien gerichtet, das die beklagte ÖVP im Juni schuldig gesprochen hatte, es bei bei sonstiger Exekution ab sofort zu unterlassen, die unwahre sinngemäße Behauptung des Inhalts, die Klägerin (FPÖ) habe für Anträge im Nationalrat Geld aus Russland entgegengenommen und/oder habe Geldzahlungen aus Russland entgegengenommen, aufzustellen und/oder zu verbreiten. Siehe unzensuriert-Bericht.

Auch Spionage-Vorwurf zerplatzte wie Seifenblase

Die von Korruptions-Vorwürfen geschüttelte ÖVP – man erinnere sich nur an die Razzia beim Maskenproduzenten „Hygiene Austria“, wo ein Bekannter des damaligen Kanzlers Sebastian Kurz China-Masken umetikettiert haben soll – versucht offenbar mit unlauteren Mitteln, die FPÖ anzupatzen. Höhepunkt dieser Schmutzkübel-Kampagne: Die ÖVP unternahm alles, um den integren FPÖ-Chef Herbert Kickl in die Nähe der Russland-Spionage zu rücken. Auch dieses ÖVP-Märchen zerplatzte wie eine Seifenblase.

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