Die Europäische Union (EU) greift immer weiter in die Souveränität der Mitgliedsstaaten ein.
Ausweitung der Strafen für Verkehrsdelikte
Nächstes Ziel ist die Verkehrspolitik. Die EU-Verkehrsminister planen, Strafen, wie Fahrverboten, EU-weit Gültigkeit zu verschaffen. Wer dann in einem fremden EU-Staat etwa wegen Fahrens mit überhöhter Geschwindigkeit den Führerschein abgeben muss, soll auch in allen anderen EU-Staaten und im Heimatland selbst nicht mehr fahren dürfen.
Das ist insofern problematisch, als die Verkehrsregeln europaweit unterschiedlich sind und eine Handlung in einem Land als schweres Delikt gilt, in anderen nicht. Unklar ist außerdem, wie dies organisiert werden soll: Wer wird dem Verkehrssünder seine Fahrerlaubnis wieder zurückgeben? Das Heimatland, das Land, wo er seinen Wohnsitz hat, oder der Staat, in dem er die Verkehrssünde begangen hat? Jedenfalls ein gewaltiger – teurer – Verwaltungsaufwand.
Ausnahmen bei Widerspruch zu nationalem Gesetz
Deshalb sollen Beamte entscheiden, ob sie eine Ausnahme machen: Das Heimatland des Führerscheinbesitzers ist nicht automatisch an die strengeren Regeln anderer Mitgliedstaaten gebunden. Der Ausstellerstaat soll also nicht verpflichtet sein, einen unionsweiten Fahrberechtigungsverlust anzuerkennen, wenn das Verkehrsdelikt im eigenen Rechtssystem nicht zu einem Fahrverbot führen würde.
Wie immer, alles nur zum Besten der Bürger
Wie so oft begründet die EU ihre Verschärfung der Rechtslage mit harten Vergehen wie Unfällen mit Todesfolge unter Alkohol- oder Drogeneinfluss des Verursachers. Außerdem ist ja alles zum Wohle der Europäer, immerhin gehe es darum, die Verkehrstotenzahl auf null zu drehen.
Die Verschärfung soll daher auch bei Geschwindigkeitsüberschreitungen gelten, wenn im Ortsgebiet mehr als 30, außerhalb mehr 50 Kilometer pro Stunde zu schnell gefahren wird. Grundsätzlich soll gelten: Wenn einem Verkehrssünder der Führerschein für mindestens drei Monate entzogen wird, soll er EU-weit nicht fahren dürfen.
Plan: EU-weites Führerscheinrecht
Der neue Vorstoß ist aber nur ein weiterer Schritt zur kompletten Souveränitätsabtretung der Verkehrspolitik an Brüssel. Denn EU-Parlament und Europarat arbeiten an einer neuen Führerscheinrichtlinie, die die Grundlage für ein EU-weites Führerscheingesetz bilden soll. Dies sieht Verschärfungen für Fahranfänger wie eine Verlängerung der Probezeit vor. Auch werden in diesem Zusammenhang verpflichtende Gesundheitsuntersuchungen und kürzere Umtauschfristen für Senioren diskutiert.