ÖVP-Nationalratsabgeordneter Andreas Hanger hat den nächsten Gerichtsstreit gegen die FPÖ verloren. Seine Vorwürfe gegen den niederösterreichischen Landesrat Christoph Luisser bezeichnete das Gericht als „frei erfunden“.
Das erstinstanzliche Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Hanger hätte noch die Möglichkeit, Berufung einzulegen – mit wahrscheinlich geringen Erfolgschancen. Denn „im Namen der Republik“ widerlegte das Handelsgericht Wien ein neuerliches ÖVP-Märchen und verpflichtete Hanger zu Unterlassung, Widerruf und Kostenersatz.
Hanger zum Widerruf verdonnert
Das Urteil bestätigt ganz klar, dass Luisser seine damalige Position im Innenministerium nicht entgegen, sondern aufgrund des Ergebnisses einer fünfköpfigen Bewertungskommission nach fachlichen Kriterien und bester Eignung zum Gruppenleiter erhalten hatte. Die Behauptungen Hangers, der „blauen Postenschacher“ vorgeworfen und von „freiheitlichem Günstling“ gesprochen hatte, seien unwahr. Diese Äußerungen muss er in Zukunft unterlassen und öffentlich in der oe24-TV-Sendung „Isabelle Daniel“ widerrufen.
“Problem mit der Wahrheit”
Landesrat Luisser kommentierte in einer Aussendung das Urteil wie folgt:
Herr Hanger hat ein Problem mit der Wahrheit. Das haben wir jetzt schwarz auf weiß. Seine Schauermärchen und Schmutzkübelgeschichten sind mit Brief und Siegel entlarvt. Von Glaubwürdigkeit kann Herr Hanger nur noch träumen.
Wahrheitswidrige Unterstellung auch gegen Kickl
Andreas Hanger, der bei der Nationalratswahl in seiner Heimat abgewählt wurde und nur aufgrund des Wechsels von Magnus Brunner nach Brüssel ins Parlament zurückkehren darf, musste schon im September eine Niederlage vor Gericht einstecken. Und zwar deshalb, weil er FPÖ-Chef Herbert Kickl wahrheitswidrig unterstellt hatte, in die heimliche Aufnahme beziehungsweise Veröffentlichung der sogenannten „Pilnacek-Files“ involviert zu sein. Unzensuriert berichtete.