Moslems dürfen immer öfter ungehindert ihre Mittelalter-Ideologie verbreiten (Symbolfoto), während gegen Patrioten der Staatsschutz ermittelt.

18. Oktober 2024 / 10:24 Uhr

Islamisten-Demo: “Kalifat”-Parolen ohne Konsequenzen

Am vergangenen Samstag fand in Hamburg erneut eine Demonstration radikaler Islamisten statt, bei der Parolen zur Einführung eines “Kalifats” und Hassbotschaften gegen Israel verbreitet wurden. Trotz lautstarker Hetzreden und klaren anti-demokratischen Forderungen der Teilnehmer sahen die Behörden keinen Grund, die Veranstaltung zu unterbinden.

Versammlungsfreiheit vs. Extremismus

Organisiert wurde die Veranstaltung von Joe Adade Boateng, einem Studenten aus Ghana und Kopf der extremistischen Gruppe „Muslim Interaktiv“. Dabei riefen die Teilnehmer unter „Allah“-Rufen gegen Israel und forderten öffentlich die Errichtung eines “Kalifats” in Deutschland. Wie Journalistenwatch berichtet, rechtfertigte die Hamburger Polizei die Duldung der Veranstaltung mit dem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit, das als ein zentrales Element der deutschen Demokratie gelte. Laut einer Erklärung der Polizei sei ein Verbot der Versammlung nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich, wie etwa bei einer konkreten Gefahr für Leib oder Leben. Eine eingehende Prüfung durch die Versammlungsbehörde habe jedoch ergeben, dass diese Kriterien nicht erfüllt wurden und ein Verbot daher nicht verhängt werden konnte.

Zweierlei Maß im Umgang mit Demonstrationen

Der Vorfall wirft erneut die Frage auf, ob die staatlichen Institutionen in Deutschland bei der Bewertung von Demonstrationen mit zweierlei Maß messen. Während radikale Islamisten wiederholt ihre Forderungen nach der Einführung eines “Kalifats” und damit die Abschaffung der demokratischen Grundordnung auf den Straßen Hamburgs äußern dürfen, geraten anderweitige Demonstrationen, insbesondere von Ampel-kritischen Gruppen, schnell ins Visier der Behörden. Kritiker werfen den Verantwortlichen vor, bewusst Nachsicht mit islamistischen Strömungen zu üben, während bei anderen politischen Protesten strenger gehandelt werde. Ein aktuelles Beispiel sind die Fälle, bei dem jugendliche Teilnehmer strafrechtlich verfolgt werden, weil sie zu dem Song „L‘Amour toujours“ von Gigi D‘Agostino die Parole „Deutschland den Deutschen, Ausländer ‘raus“ sangen (puls24 berichtete). Diese Aktion wird als Provokation gegen die zunehmende Einschränkung der Redefreiheit im öffentlichen Raum gesehen. Obwohl mehrere Staatsanwaltschaften Ermittlungen in ähnlichen Fällen eingestellt haben, weil keine strafbare Volksverhetzung vorlag, wird weiterhin gegen die Jugendlichen ermittelt.

Bedrohung durch radikale Islamisten unterschätzt

Kritiker dieser liberalen Haltung gegenüber radikal-islamistischen Gruppierungen sehen darin eine gefährliche Fehlentwicklung. Sie argumentieren, dass der Staat bei der Bekämpfung der wahren Bedrohungen durch extremistische Gruppen zunehmend versagt. Radikale Moslems, die offen den Sturz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung fordern, werden ungestört gelassen, während gegen vermeintliche „Nazis“, Patrioten und harmlose Provokationen unverhältnismäßig hart vorgegangen wird. Diese Ereignisse rufen zunehmend Unverständnis hervor und werfen Fragen auf, ob der Staat noch in der Lage ist, die tatsächlichen Gefahren für die demokratische Ordnung zu bewältigen.

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