Was bleibt vom „Ibiza-Skandal“? Das fragt man sich jetzt nach dem nächsten Freispruch in einem Prozess, der so gar nicht stattfinden hätte dürfen.
Freigesprochen wurden der Chef der Onlineplattform EU-Infothek, Gert Schmidt, der auch Lobbyist des Glückspielkonzerns Novomatic ist, und ein in erster Instanz vom Landesgericht für Strafsachen in Wien mitverurteilter Unternehmensberater. Der Freispruch für beide ist rechtskräftig.
OLG Wien korrigierte Fehler
Laut dem Rechtsanwalt von Schmidt, Timo Gerersdorfer, habe das Oberlandesgericht Wien (OLG Wien) in seiner Urteilsbegründung ausgeführt, dass das Verhalten seines Mandanten und des Zweitangeklagten nicht strafbar gewesen sei. Es sei keine versuchte Bestimmung zu einer Falschaussage vorgelegen. Die Staatsanwaltschaft Wien hätte daher nie Anklage erheben dürfen, das Landesgericht für Strafsachen Wien hätte schon im ersten Rechtsgang freisprechen müssen. Diesen Fehler habe das OLG Wien nun am 3. Oktober korrigiert.
Keine Bestimmung zur Falschaussage vorgelegen
Schmidt und dem mit angeklagten Unternehmensberater war ursprünglich angelastet worden, sie hätten den als U-Ausschuss-Zeugen geladenen früheren Novomatic-Geschäftspartner Peter Barthold (in den 1970er-Jahren Tormann beim SK Rapid) zur Falschaussage anstiften wollen. Allerdings kam das OLG Wien zum Ergebnis, dass „keine versuchte Bestimmung zu einer Falschaussage vorgelegen ist“.
Zurückzuführen ist der Gerichtsstreit auf die Worte von Heinz-Christian Strache im „Ibiza-Video“, in dem er gemeint hatte: „Novomatic zahlt alle“. Das Unternehmen hatte diese Aussage vehement zurückgewiesen.