Wie hilflos unser degeneriertes Justiz-System gegenüber völlig hemmungslosen jugendlichen Serien-Straftätern agiert, zeigte sich heute, Mittwoch, am Wiener Landesgericht. Angeklagt war ein 15-Jähriger mit tschetschenischen Wurzeln, der über Monate hinweg immer wieder Autos gestohlen und damit „Spritztouren“ unternommen hatte, bis ihn die Polizei am 16. August beim Donauzentrum in Wien-Kagran anhalten wollte. In einem voll besetzten VW Polo raste er mit bis zu 140 Stundenkilometern der Polizei davon, nicht einmal ein geplatzter Reifen stoppte ihn, bis er in der Raffineriestraße in zwei Einsatzfahrzeuge krachte. Jenen Beamten, die ihn daraufhin festnahmen, drohte er mit einem Terroranschlag: Gemeinsam mit seinen “tschetschenischen Brüdern” werde er eine Polizeidienststelle in die Luft sprengen.
Kein Schulabschluss, keine Lehre, nur Freizeit
Vor Gericht wurde das wahre Ausmaß dieser menschlichen Zeitbombe erst deutlich: Mit fünf Jahren kam das Kind in eine Wohngemeinschaft der Kinder- und Jugendhilfe, die er fünfmal wechseln musste. Auch in der aktuellen WG scheint es kaum Strukturen oder Kontrollen zu geben, eher nur einen Schlafplatz. Der Bursche hat keinen Schulabschluss, macht keine Lehre, arbeitet nichts. Bereits am 13. Juni war er vor Gericht gestanden, weil er das Quälen eines Mädchens gemeinsam mit anderen „Helden“ gefilmt, statt ihm geholfen hatte. Schon damals waren seine illegalen „Spritztouren“ zur Sprache gekommen.
Von Einsicht keine Spur: “Ich will einfach Spaß”
Er „liebe es, Auto zu fahren, ich will einfach Spaß“, öffentliche Verkehrsmittel reizen ihn nicht, erklärte er dem staunenden Auditorium im Grauen Haus. Und weil er natürlich weder Führerschein noch Auto besitzt, sucht er in seiner grenzenlosen Freizeit einfach unversperrte Fahrzeuge und nimmt sie in Betrieb. Bei seiner Amokfahrt im August waren neben ihm noch drei weitere Burschen mit viel Freizeit zwischen 14 und 16 Jahren an Bord. Dass er diese, andere Verkehrsteilnehmer und nicht zuletzt die beteiligten Polizisten gefährdet habe, scheint ihm nicht bewusst gewesen zu sein. Auch die Terror-Drohung gegenüber den Beamten spielt er hinunter: Die Festnahme habe ihn halt “wütend gemacht”. Es sei eh nicht ernst gemeint gewesen. Wie schön.
Lange Anklageschrift, umso kürzere Haftstrafe
Die Psychotherapie, die ihm beim letzten Prozess auferlegt worden war, hat er abgebrochen, auch andere Betreuungstermine wurden geschwänzt. Angeklagt war er nun wegen Gefährdung der körperlichen Sicherheit, schwerer Sachbeschädigung, unbefugter Inbetriebnahme von Fahrzeugen, gefährlicher Drohung, Widerstands gegen die Staatsgewalt und weiterer Delikte wie aufgebrochene Zigarettenautomaten. Nach seine Verurteilung im Juni war auch noch eine bedingte Strafe von milden sechs Wochen offen. Umso unverständlicher das nächste Kuschel-Urteil: ein Jahr Haft, acht Monate davon bedingt. Er muss also nur vier Monate und die widerrufenen sechs Wochen seiner endlosen Freizeit in der Zelle absitzen, danach wird er wieder auf andere Verkehrsteilnehmer losgelassen. Das Urteil ist bereits rechtskräftig, also hat offensichtlich auch der Staatsanwalt mitgekuschelt. Es wird wohl nicht sein letztes gewesen sein.