Islamisten sagen, was sie mit unserer Gesellschaft vorhaben. Doch nicht einmal verurteilte Gefährder werden abgeschoben.

21. September 2024 / 08:10 Uhr

Bürger müssen in Angst leben, weil Regierung Gefährder nicht abschieben will

In einer Reportage über die Kreisstadt Tirschenreuth (Bayern) zeigte der Bayerische Rundfunk dieser Tage eine akute Gefährdungslage auf, mit der die Bürger von der Politik alleingelassen werden. Sie müssen mit einem hochgefährlichen Islamisten leben, weil die CSU-Landesregierung es so will.

Islamistischer Gefährder versetzt Bürger in Angst

Seit der einschlägig vorbestrafte Syrer Abdulhadi B. in Tirschenreuth einquartiert wurde, geht in der 8.000 Einwohnerstadt die Angst um. B. wird als hochgefährlich eingestuft und darf sich unter strengen Auflagen nur mit Fußfessel in der Stadt bewegen. Er darf die Stadt nicht verlassen, der Internetgebrauch ist ihm untersagt.

Doch nichts wünschen sich die Tirschenreuther mehr, als dass der 36-jährige Fremde ihre Stadt auf nie mehr Wiedersehen verließe. Am besten dorthin, wo er hergekommen ist. Ein Ansinnen, das bisher an der zuständigen Landesregierung scheitert, denn nach wie vor wird nicht nach Syrien abgeschoben.

Einwohner für Abschiebung

Vor allem gehen die verhängten Maßnahmen wohl ins Leere. Eine Einwohnerin berichtet, dass sich der Syrer in der Stadt mit anderen Ausländern trifft, die er beeinflussen kann und die überdies alle über Smartphones verfügten. Sie sei entsetzt, dass „so ein Mensch hier sein darf“. Andere vom Sender befragte Bürger sind sich einig, was zu geschehen hätte: „Abschieben“. Das geschieht aber nicht, weil es im „Bürgerkriegsland“ Syrien angeblich so gefährlich ist. Ein Scheinargument, denn erst im Juli entschied das Oberverwaltungsgericht Münster (NRW), dass Abschiebungen in bestimmte Regionen Syriens möglich seien.

Kriminell und gefährlich

Der Syrer ist eine tickende Zeitbombe, die jederzeit explodieren und Menschenleben fordern kann. Im August 2018 wurde er wegen Werbens um Unterstützer für die Terrororganisation Islamischer Staat (IS) in zwei Fällen, versuchter Anstiftung zum Totschlag sowie Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt. Doch er läuft frei herum.

Laut Anklageschrift hatte er unter anderem in Chat-Nachrichten zwei Männer in Syrien aufgefordert, für den IS ein Selbstmordattentat bzw. einen Sprengstoffanschlag durchzuführen und selbst seinen eigenen Sohn wollte er zum Kindersoldaten für die Terrororganisation machen. Aber einmal mehr ist die herrschende Klasse um das Wohlergehen von kriminellen Invasoren mehr besorgt, als um die Sicherheit der eigenen Bevölkerung.

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