In der Dienstrechtsnovelle 2024 wird im Artikel 11 auch das Geschlecht neu definiert: „Geschlecht im Sinne dieses Bundesgesetzes umfasst Geschlechtsmerkmale, Geschlechtsidentität, Geschlechtsausdruck und Geschlechterrolle.“

17. September 2024 / 17:00 Uhr

ÖVP verabschiedet sich vom biologischen Geschlechtsbegriff – Nationalrat beschließt neue Definition in Dienstrechtsnovelle

Ein weiterer Schritt in Richtung Gender-Ideologie wird morgen im Nationalrat beschlossen: Mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und Grünen wird die Dienstrechtsnovelle 2024 verabschiedet, die unter anderem eine neue Definition des Geschlechtsbegriffs vorsieht. Besonders brisant ist die Änderung im Artikel 11 des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes. Dort soll im §2 ein neuer Absatz 6 eingefügt werden, der den Geschlechtsbegriff künftig weit über die biologischen Grundlagen hinaus ausdehnt.

Im Wortlaut heißt es: „Geschlecht im Sinne dieses Bundesgesetzes umfasst Geschlechtsmerkmale, Geschlechtsidentität, Geschlechtsausdruck und Geschlechterrolle.“ Damit verabschiedet sich die ÖVP offiziell vom bisherigen biologischen Geschlechtsbegriff, der auf den zwei biologischen Geschlechtern – männlich und weiblich – basierte.

ÖVP bricht mit konservativen Werten

Dieser Schritt markiert einen dramatischen Bruch mit den bisherigen Positionen der ÖVP, die sich stets als Hüterin konservativer Werte und des traditionellen Familienbildes inszenierte. Nun jedoch stimmt sie gemeinsam mit den linken Parteien SPÖ und Grünen für eine Novelle, die den Geschlechtsbegriff völlig neu definiert und Tür und Tor für die Gender-Ideologie öffnet. Dass die ÖVP diese Entwicklung unterstützt, ist ein klares Zeichen, dass sie sich weiter von ihren Wurzeln entfernt hat.

Die neue Definition umfasst neben den physischen Geschlechtsmerkmalen auch die subjektive Geschlechtsidentität, den Geschlechtsausdruck und die Geschlechterrolle – Begriffe, die in der Gender-Debatte eine zentrale Rolle spielen. Dies erlaubt es, das Geschlecht künftig auf Basis subjektiver Empfindungen zu definieren und nicht mehr anhand biologischer Tatsachen.

Kritik an der Aufweichung des Geschlechtsbegriffs

Kritiker sehen in dieser Änderung eine gefährliche Verwischung der natürlichen Geschlechtergrenzen und einen Angriff auf die Wissenschaft. Die Biologie wird zunehmend in den Hintergrund gedrängt, während ideologische Konzepte wie „Geschlechtsidentität“ in den Vordergrund treten.

Mit der neuen Definition wird es in Zukunft noch schwieriger, klare rechtliche und gesellschaftliche Unterscheidungen zwischen den Geschlechtern zu treffen. Es drohen Unklarheiten in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens, von der Gleichberechtigung bis hin zu Fragen des Sports und der Bildung.

Gender-Ideologie auf dem Vormarsch

Dieser Beschluss zeigt einmal mehr, wie tief die Gender-Ideologie bereits in den politischen Mainstream eingedrungen ist. Die ÖVP, die sich lange gegen solche Entwicklungen gestellt hat, zeigt sich nun bereit, diese Agenda aktiv mitzutragen. SPÖ und Grüne haben diesen Weg schon länger eingeschlagen, doch dass die ehemals konservative ÖVP diesen Kurs nun unterstützt, ist für viele Wähler eine Enttäuschung.

Die FPÖ hingegen bleibt bei ihrer klaren Linie: Der biologische Geschlechtsbegriff muss unangetastet bleiben. Die Partei setzt sich weiterhin für eine Politik ein, die auf wissenschaftlichen Grundlagen und klaren Definitionen basiert – und nicht auf ideologischen Vorstellungen, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt gefährden könnten.

Ein weiterer Schritt in Richtung Beliebigkeit

Mit der morgigen Abstimmung im Nationalrat verabschiedet sich die ÖVP endgültig von ihrem bisherigen Kurs. Der neue Geschlechtsbegriff, der subjektive Empfindungen über die Biologie stellt, ist ein Zeichen dafür, dass die Gender-Ideologie weiterhin an Boden gewinnt. Die Frage bleibt: Wohin führt dieser Weg, und wie lange kann eine Gesellschaft bestehen, die ihre Grundlagen derart aufweicht?

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