Ein Messerstecher rief “Allahu Akbar”. Auf Weisung der Staatsanwaltschaft durfte die Polizei darüber nur unvollständig berichten.

14. September 2024 / 13:20 Uhr

Vor Landtagswahl: Staatsanwaltschaft wollte islamistisches Tatmotiv vertuschen

Am 7. September bedrohte ein Deutscher am Rasthof Stolper Heide nahe Hohen Neuendorf in Brandenburg mehrere Personen und stach anschließend am Parkplatz auf einen polnischen Lastwagenfahrer ein. Lebensgefährlich verletzt musste der Pole im Krankenhaus notoperiert werden. Das wurde der Öffentlichkeit von Polizei und Staatsanwaltschaft mitgeteilt. Doch wie sich herausstellen sollte, war es nur die halbe Wahrheit.

Messerstecher rief „Allahu Akbar“

Ein Deutscher stach auf einem Rastplatz auf einen Lastwagenfahrer ein. Eine Tat, die im Land der ausufernden Messerkriminalität neben all den anderen Gewalttaten in der öffentlichen Wahrnehmung bereits untergeht. So oder so ähnlich dürfte es die ermittelnde Staatsanwaltschaft geplant haben. Erst nach einem Augenzeugen-Posting auf Instagram und folgenden Medienberichten sah sich die Strafverfolgungsbehörde gezwungen, mit der ganzen Wahrheit herauszurücken. Zu verdanken ist dies Mitgliedern der Jungen Union Mecklenburg-Vorpommern, die ihre Wahrnehmungen von der Tat auf Instagram öffentlich machten.

“Eindeutig” Migrationshintergrund

Sie berichteten, dass „ein Mann mit eindeutigem Migrationshintergrund“ in die Tankstelle gerannt war und „Allahu Akbar“ geschrien hatte. Und weiter:

Die Mitglieder, die sich unmittelbar vor der Tankstelle befanden, mussten mit Schrecken feststellen, dass der Mann ein Messer zog und die Personen im Innenraum angriff“. Wir bedauern, dass in der Berichterstattung bisweilen der Bezug des Täters zum Islam durch seinen Ausruf des Glaubensbekenntnisses „Allahu Akbar“ keine Erwähnung fand.

Wir mussten erleben: Islamistische Gewalttaten sind real. Es kann uns alle treffen.

Wie die Berliner Zeitung ergänzend berichtete, soll der „deutsche“ Täter syrische Wurzeln haben.

Staatsanwaltschaft: „angeblich“ und „mutmaßlich“

Daraufhin sah sich die Staatsanwaltschaft Neuruppin genötigt, auf Nachfrage und erst fünf Tage nach der Tat zögerlich die Wahrheit anzudeuten: „Vor dem Hintergrund des von zwei der vernommenen Zeugen angeblich wahrgenommenen durch den mutmaßlichen Täter gemachten Ausrufes „Allahu Akbar“ ist auch die Frage eines islamistischen Hintergrundes der Tat ebenso wie weitere Umstände zur möglichen Tatmotivation Gegenstand der weiteren Ermittlungen“.

Warum sollte islamistischer Hintergrund vertuscht werden?

Auf Nachfrage des Nachrichtenportals Nius.de teilte die Polizei mit, dass sie mit ihrer Pressemitteilung am vergangenen Montag „inhaltlich den Vorgaben der zuständigen Staatsanwaltschaft Neuruppin“ gefolgt sei. Die Staatsanwaltschaft selbst will aus dem Ruf „Allahu Akbar“ keinen islamistischen Hintergrund der Tat erkennen können, dem Verdacht aber nachgehen.

Wahltag ist Zahltag

Dass am 22. September in Brandenburg Landtagswahlen stattfinden und den Regierungsparteien eine breite Berichterstattung über einen islamistischen Anschlag in ihrem Bundesland sicherlich nicht ins Konzept passen würde, hat mit der Desinformationspolitik der weisungsgebundenen Staatsanwaltschaft gewiss nichts zu tun.

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