Aufbahrung

Eine Frau wurde verurteilt, weil ein Krebskranker nach einem Gespräch mit ihr an Corona verstorben war.

13. September 2024 / 16:47 Uhr

„Böser Atem“: Gericht verurteilt 54-jährige Frau, weil Nachbar an Corona starb

Das Landesgericht in Klagenfurt hat eine Kärntnerin verurteilt, weil ihr Nachbar im Dezember 2021 am Coronavirus verstorben war. Sie soll ihn im Gang des Wohnhauses bei einer Unterhaltung angesteckt haben.

Vom „bösen Blick“ zum „bösen Atem“

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die 54-Jährige den krebskranken Mann grob fahrlässig getötet habe und verurteilte sie zu vier Monaten bedingter Haft und 800 Euro Geldstrafe.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig, aber jedenfalls ein schwerwiegendes. Es erinnert an die Zeiten der Hexenverfolgung, als Menschen, vor allem Frauen, wegen „des bösen Blickes“, den kirchliche “Sachverständige” per Gutachten feststellten und damit als „erwiesen“ ansahen.

Früher Kirche, heute Wissenschaft

So auch im vorliegenden Falle. Die Rolle der Kirche hat heute die Wissenschaft eingenommen. So wollte ein Sachverständiger bei einer genetischen Untersuchung die Übereinstimmung der Viren des Verstorbenen und der Frau erkannt haben. Dies sei ein seltener Befund, da Corona-Viren äußerst schnell mutieren, was anfangs jedoch heftig bestritten wurde.

Gutachter sieht Tötung erwiesen

Der Gutachter war sich sicher, dass die Frau den Mann infiziert habe. Die Richterin folgte dieser Argumentation und erklärte in der Urteilsbegründung:

Sie haben aber das Pech, dass ein Sachverständiger mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit festgestellt hat, dass es eine Infektion war, die von Ihnen ausgegangen ist.

Deshalb sei die Verurteilung für die Richterin unumgänglich gewesen.

Rachefeldzug wegen Ablehnung der Corona-Radikal-Maßnahmen?

Es liegt jedoch die Vermutung nahe, dass in die Verurteilung auch andere Motive einflossen. Denn die Frau war im Vorjahr rechtskräftig verurteilt worden, weil sie sich Ende 2021 trotz positivem Corona-Test nicht an die angeordnete Quarantäne gehalten hatte. Außerdem soll sie sich ohne verordnete Maske mit anderen Menschen unterhalten haben. Sie war also in Augen der Obrigkeit offensichtlich renitent.

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