Ein souveräner Staat könne nicht gezwungen werden, jeder Person aus der Welt, die an der Grenze angeben würde, Asyl zu wollen, die Einreise zu gewähren, stellte ein Verfassungsrichter fest.

8. September 2024 / 13:04 Uhr

„Zurückweisungen von Asylwerbern zulässig“: Richter stärkt Kickl den Rücken

Der ehemalige bundesdeutsche Verfassungsrichter Hans-Jürgen Papier erklärte gegenüber der Bild, dass kein souveräner Staat gezwungen werden könne, Asylwerbern die Einreise zu gewähren.

Volkskanzler kann Einwanderung stoppen

In den nun laufenden Politiker-Duellen im Fernsehen behaupten politische Gegner von FPÖ-Chef Herbert Kickl gebetsmühlenartig, dass auch ein Volkskanzler Kickl nichts an der Masseneinwanderung ändern könne und dass auch er sich an internationale Gesetze halten müsse.

Doch wie schauen diese internationalen Gesetze tatsächlich aus? „Die Zurückweisung von Asylwerbern ist zulässig“, sagte nun der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts Papier. Jetzt berichtete auch der Stern darüber.

Einreise kann verweigert werden

„Ich halte Zurückweisungen nach Paragraf 18 Asylgesetz nicht nur für möglich, sondern sogar für geboten“. Nach Paragraf 18 sei Menschen, „die aus sicheren Drittstaaten einreisen, die Einreise zu verweigern“. Deutschland sei „ausnahmslos von sicheren Drittstaaten“ umgeben.

Widerspruch zum Asylrecht

Was Hans-Jürgen Papier für die Bundesrepublik reklamierte, gilt freilich auch für Österreich, das ebenfalls ausnahmslos von sicheren Drittstaaten umgeben ist. Laut dem Ex-Verfassungsrichter gebe es auch keine europarechtliche Regelung, die über diesem Recht stehe. Papier sagte, er halte die jetzige Praxis, die faktisch ein Zutrittsrecht für jeden vorsehe, der das Wort Asyl ausspreche, für nicht zulässig. Die etwa aus humanitären Gründen mögliche Annahme sei an den Außengrenzen zur Regel geworden. Dies widerspreche dem Sinn des Asylrechts.

Souveräner Staat kann nicht gezwungen werden

In seinen Ausführungen überraschte der Ex-Richter mit Sätzen, die man auch immer wieder vom FPÖ-Parteichef hört. Etwa: Ein souveräner Staat könne nicht gezwungen werden, jeder Person aus der Welt, die an der Grenze angeben würde, Asyl zu wollen, die Einreise zu gewähren. Der Kernbereich der staatlichen Souveränität sei „unantastbar und unverzichtbar“ und stehe „über europäischem Recht“.

Wer kommt, bleibt!

Kickl, der als ehemaliger Innenminister auf die niedrigsten Asylzahlen seit Jahren verweisen konnte, betont auch immer wieder, dass in Österreich Asyl mit Einwanderung verwechselt werde. Asyl bedeute Schutz auf Zeit, „doch wer zu uns kommt, bleibt“. Nicht nur das: Wie jetzt bekannt wurde, machen Syrer und Afghanen dann in ihren Heimatländern, aus denen sie angeblich geflüchtet sind, sogar Urlaub. Unzensuriert berichtete.

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