Bisher wurde angenommen, dass Gehörlose von der ORF-Haushaltsabgabe befreit sind. Das stimmt so nicht, wie uns jetzt ein Betroffener geschildert hat.
Kritik von Rechtsanwalt
Der Artikel „ORF könnte zur Rückzahlung der Haushaltsabgabe verpflichtet werden“ gestern, Dienstag, auf unzensuriert, hat zahlreiche Reaktionen hervorgerufen. In diesem Bericht übte der Linzer Rechtsanwalt Michael Schilchegger Kritik daran, dass von der ORF-Zwangsgebühr zwar Gehörlose, aber nicht Sehbehinderte ausgenommen seien.
Auch Haushaltseinkommen Kriterium
Doch nun meldete sich David S. in der Unzensuriert-Redaktion und behauptete, dass auch Gehörlose ihren ORF-Beitrag leisten müssten. Entgegen der Richtlinien auf der Seite der ORF-Beitrags Service GmbH (OBS), wo zur Befreiung der Gebühr lediglich eine Kopie des Behindertenausweises, aus dem die Gehörlosigkeit hervorgeht, und ein aktuelles fachärztliches Attest über die Gehörlosigkeit beziehungsweise die schwere Hörbehinderung verlangt wird, darf auch das Haushaltseinkommen die Summe von 1.364,12 Euro für eine Person nicht überschreiten.
Zahlen, obwohl man nichts versteht
Am Service-Telefon der OBS wurde uns dies bestätigt. „Es nützt also nichts, wenn man nichts hören und verstehen kann – man muss trotzdem zahlen“, ärgert sich David S.. Er habe nun einen Bescheid von der OBS angefordert, um ihn dann womöglich rechtlich bekämpfen zu können.