Peter Westenthaler mit ORF-Logo

ORF-Stiftungsrat Peter Westenthaler kann schon den nächsten Skandal auf seiner ORF-Inside-Seite publizieren.

ORF

4. September 2024 / 10:35 Uhr

Nächster ORF-Skandal: Gehörlose müssen doch Haushaltsabgabe zahlen!

Bisher wurde angenommen, dass Gehörlose von der ORF-Haushaltsabgabe befreit sind. Das stimmt so nicht, wie uns jetzt ein Betroffener geschildert hat.

Kritik von Rechtsanwalt

Der Artikel ORF könnte zur Rückzahlung der Haushaltsabgabe verpflichtet werden“ gestern, Dienstag, auf unzensuriert, hat zahlreiche Reaktionen hervorgerufen. In diesem Bericht übte der Linzer Rechtsanwalt Michael Schilchegger Kritik daran, dass von der ORF-Zwangsgebühr zwar Gehörlose, aber nicht Sehbehinderte ausgenommen seien.

Das steht offiziell in der Anspruchsgrundlage der OBS zur Befreiung der Haushaltsabgabe.

Auch Haushaltseinkommen Kriterium

Doch nun meldete sich David S. in der Unzensuriert-Redaktion und behauptete, dass auch Gehörlose ihren ORF-Beitrag leisten müssten. Entgegen der Richtlinien auf der Seite der ORF-Beitrags Service GmbH (OBS), wo zur Befreiung der Gebühr lediglich eine Kopie des Behindertenausweises, aus dem die Gehörlosigkeit hervorgeht, und ein aktuelles fachärztliches Attest über die Gehörlosigkeit beziehungsweise die schwere Hörbehinderung verlangt wird, darf auch das Haushaltseinkommen die Summe von 1.364,12 Euro für eine Person nicht überschreiten.

Im “Befreiungsrechner” der OBS wurde dem Gehörlosen mitgeteilt, dass eine Beitragsgrenze beim Haushaltseinkommen eine weitere Voraussetzung ist, um die Haushaltsabgabe nicht zahlen zu müssen.

Zahlen, obwohl man nichts versteht

Am Service-Telefon der OBS wurde uns dies bestätigt. „Es nützt also nichts, wenn man nichts hören und verstehen kann – man muss trotzdem zahlen“, ärgert sich David S.. Er habe nun einen Bescheid von der OBS angefordert, um ihn dann womöglich rechtlich bekämpfen zu können.

Unterstützen Sie unsere kritische, unzensurierte Berichterstattung mit einer Spende. Per paypal (Kreditkarte) oder mit einer Überweisung auf AT58 1420 0200 1086 3865 (BIC: BAWAATWW), ltd. Unzensuriert

Teile diesen Artikel

    Diskussion zum Artikel auf unserem Telegram-Kanal:

Politik aktuell

23.

Nov

17:55 Uhr

Wir infomieren

Unzensuriert Infobrief


Klicken um das Video zu laden.